TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.05.2023 |
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SI/2023/450 |
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Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2023 |
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SI/2023/342 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mittteilungen der Vorsitzenden |
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Ö 3.1.1 |
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Überblick über häufig auftauchende Themen im USO |
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Ö 3.1.2 |
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Sicherheitspolitische Sprecher der Fraktionen |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 3.2.1 |
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Umgang mit Anfragen |
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Ö 3.2.2 |
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Vorstellung Herr Mucha, EBL |
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Ö 3.2.3 |
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Sachstand Masterplan Stadtentwässerung |
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Ö 3.2.4 |
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Amphibienschutz im Lübschenfeld |
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Ö 3.2.5 |
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Neubesetzung Naturschutzbeirat |
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Ö 3.2.6 |
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Lärmaktionsplan |
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Ö 3.2.7 |
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Kiellegung Feuerlöschboot |
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Ö 3.2.8 |
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Sachstand Feuerwehrgerätehäuser |
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Ö 3.2.9 |
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Balkonsolaranlagen |
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Ö 3.2.10 |
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Trassenverlauf Tennet |
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Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 3.3.1 |
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Antwort auf die mündliche Anfrage AM Mauritz (CDU): Unterhaltungskosten Feuerlöschteiche |
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Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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Ö 3.4.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umgang mit Baumbestand auf privaten Gründstücken |
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VO/2023/12358 |
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Ö 3.4.2 |
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AM Stefan Höfel (Die Unabhängige Volt-PARTEI): Fragenkatalog zum Großtanklöschfahrzeug |
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VO/2023/12559 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache II - Prüfauftrag zur Entwidmung oder Verlagerung der Hans-Böckler-Straße |
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VO/2023/12511 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - Satzungsbeschluss (5.610)
(Frau Ulrike Schröder, Bereich Stadtplanung und Herr Jörn Clasen, Büro Prokom werden anwesend sein.) |
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VO/2023/12258 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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04.09.2023 - Bauausschuss |
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Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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19.09.2023 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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26.09.2023 - Hauptausschuss |
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Ö 5.17 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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28.09.2023 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - geändert beschlossen |
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Beschluss in geänderter Fassung (s. Punkt 6.) 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 6. Es ist zu prüfen, ob auf den geplanten Parkflächen wird vollständig auf eine Asphaltierung und damit Vollversiegelung verzichtet werden kann und stattdessen werden befahrbare sog. Rasen- oder Bodengitter verlegt werden können.
Abstimmungsergebnis in der durch den Prüfantrag zu TOP 9.8.1 geänderten Fassung. | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Ö 5.2 |
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Zustimmung zur Wahl / Wiederwahl von Ortswehrführungen und stellvertretenden Ortswehrführungen in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2023/12259 |
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Ö 5.3 |
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Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen) |
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VO/2023/12386 |
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Ö 5.4 |
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Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz |
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VO/2023/11957-01 |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Fraktion LINKE & GAL: Beleuchtung historischer und öffentlicher Gebäude
(Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12380 |
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Ö 6.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Lübeck wird Meeresschutzstadt (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12459 |
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Ö 6.3 |
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FDP: Mehr Ostseeschutz ja, Nationalpark nein (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12466 |
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Ö 6.4 |
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Antrag der Fraktion SPD & FW:
Hundefreilaufflächen in Lübecks Grünanlagen und Freiflächen schaffen.
(Überweisung in den USO (federf.) und Bauausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12460 |
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Ö 6.5 |
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FDP: Ausbau von Netzen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (Überweisung in den USO mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2023/12470 |
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Ö 6.6 |
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BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
(Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss (federf.) und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - in der Haushaltssitzung 2023.) |
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VO/2023/12366 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Berichtsantrag zur aktuellen Situation des Tierheims Lübeck |
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VO/2023/12416 |
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Ö 7.2 |
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AM Katja Mentz (GAL): Prüfungen der Quartiere für die Befahrbarkeit und das Anleitern durch die Feuerwehr |
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VO/2023/12555 |
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Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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Ö 8.1 |
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Mitteilungen der Polizei |
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Ö 8.2 |
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AM Stefan Höfel (Die Unabhängige Volt-PARTEI): Fragenkatalog zu Geisterradler |
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VO/2023/12525 |
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Ö 8.2.1 |
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AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Situation am Bahnhof nach Inbetriebnahme des Treffpunktes unter der Marienbrücke |
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VO/2023/12200 |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.05.2023 |
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N 11.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2023 |
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N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13 |
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Berichte |
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N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges |
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N 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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