| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.08.2021 |
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SI/2021/963 |
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| Ö 3 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 3.1 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, Infrastruktur für Landstromversorgung |
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VO/2021/10234 |
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| Ö 3.2 |
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Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 07.32.00 - Schlutuper Straße/Lauerhofer Feld |
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VO/2021/10275 |
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| Ö 4 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.1 |
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Fraktion Freie Wähler & GAL, Austauschantrag zu VO/2021/10039: Skateranlage in Lübeck |
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VO/2021/10039-01 |
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| Ö 4.1.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10039-01-01 ÄA zu VO/2021/10039-01 Skateranlage in Lübeck |
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1/10039-01-01-01 |
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| Ö 4.2 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, Die Unabhängigen & Fraktion Freie Wähler & GAL: AT zu VO/2021/10083 Stadtbegrünung durch Urban Gardening und Flächenentsiegelung (Bauausschuss hat Federführung) |
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VO/2021/10083-01 |
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| Ö 5 |
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Berichte |
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| Ö 5.1 |
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Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche und weiterer alternativer Straßennutzungen |
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VO/2020/09374-01 |
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| Ö 5.2 |
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Neubau Geh- und Radweg an der Straße Seekamp |
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VO/2021/10250 |
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| Ö 5.3 |
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Verbesserung der 30-Zone in der Straße am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtung sowie Erneuerung der Piktogramme |
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VO/2021/09989-01 |
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| Ö 5.4 |
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Radfahren in Grünanlagen erlauben |
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VO/2021/10261 |
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| Ö 5.5 |
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Gewerbeflächenprognose Hansestadt Lübeck |
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VO/2021/10284 |
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| Ö 5.6 |
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Welterbe- und Gestaltungsbeirat: Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung am 19.08.2021 (Unterlagen werden nachgereicht) |
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| Ö 5.7 |
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Verkehrsgutachten Neue Teutendorfer Siedlung |
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| Ö 5.8 |
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Stellplatzschlüssel im öffentlichen Raum |
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| Ö 5.9 |
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Bericht zu dem Antrag der AM Christopher Lötsch & AM Ulrich Pluschkell zur Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles
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2020/09391-03-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
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16.08.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.9 - zurückgestellt |
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06.09.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.3 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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13.09.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Beschluss: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
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20.09.2021 - Bauausschuss |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Bericht: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlossen.
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | X | Vertagung | | Ohne Votum | |
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30.09.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 7.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Hierzu spricht der Vorsitzende, der Erste Stellv. Stadtpräsident Herr Pluschkell und schlägt vor, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Bürgerschaft ist einverstanden.
Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme als Zwischenbericht | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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08.11.2021 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 4.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Empfehlung des Bauausschusses zur Beschlussvorlage „Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zur Modernisierung des Hubbrückenensembles“ (VO/2020/09391), beschlossen in der Bürgerschaftssitzung am 25.03.2021 (VO/2020/09391-04):
Die Entscheidung über die Vorlage VO/2020/09391 muss angesichts des haushaltsrelevanten Volumens von über 9,0 Mio. EUR durch die Lübecker Bürgerschaft getroffen werden. Der Bauausschuss gibt hierzu folgende Empfehlungen: - Auf einen Brückenneubau soll aus städtebaulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen Gründen verzichtet werden.
- Bei der Sanierung der Hubbrücken ist das historische Erscheinungsbild unbedingt zu erhalten.
- Die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke für einen Regelbetrieb soll wiederhergestellt werden, um eine barrierefreie Nutzung des Brückenensembles zu ermöglichen. Eine Fahrstuhllösung ist ausgeschlosSenatorin
- Es ist verbindlich zu klären, in welchem Umfang ein etwaiger Anteil der Hansestadt Lübeck an den Gesamtinvestitionen durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des GVFG oder durch andere Fördertöpfe (z.B. Radverkehr) oder durch Stiftungen finanziert werden kann. Dabei sind auch die Investitionskosten (z. B. Neubau der Antriebe nach 35 Jahren) zu berücksichtigen, die in den kapitalisierten Unterhaltungskosten subsummiert sind.
- Die Rechtslage zur Kostentragungspflicht ist noch einmal ausgiebig zu prüfen und darzustellen, ob die Bestimmungen gemäß § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anwendung finden können, wonach eine Kostentragung gemäß WaStrG durch die Hansestadt Lübeck nicht verlangt werden kann, weil bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Tragung der Kosten nach bestehenden Rechtsverhältnissen anders geregelt war.
- Es ist mit Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung auf der Grundlage von § 42 (4a) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) dahingehend zu verhandeln, dass etwaige Mehrkosten und anteilige Unterhaltungskosten durch die Hansestadt Lübeck nicht in einer Summe abgelöst werden müssen, bzw. auf Grundlage von § 42 (5) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eine Regelung zu vereinbaren, die der Hansestadt Lübeck eine haushaltsverträgliche Finanzierung etwaiger Mehr- und Unterhaltungskosten ermöglicht.
- Für den Fall, dass wider Erwarten der Bund aus der Kostentragungspflicht für die Funktionsfähigkeit der Eisenbahnbrücke tatsächlich entlassen sein sollte und eine Einigung gemäß Punkt 6 nicht erreicht werden kann, muss bei der geplanten Sanierung der Eisenbahnbrücke die Option auf eine spätere Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit gesichert werden.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | x | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5.10 |
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Erhaltungsstrategie Gehwege / Radwege / Nebenflächen |
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VO/2021/10307 |
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| Ö 6 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 6.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.1.1 |
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Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| Ö 6.2 |
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Neue Anfragen |
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| Ö 6.2.1 |
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Anfrage des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Durchfahrtsverbot der Straße Milbreed |
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VO/2021/10323 |
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| Ö 6.2.2 |
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Anfrage des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Bearbeitungsstand von Erhaltungssatzungen |
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VO/2021/10324 |
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| Ö 6.2.3 |
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Anfrage des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Fahrradverkehr in der Fußgängerzone |
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VO/2021/10330 |
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| Ö 6.2.4 |
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AM Ulrich Pluschkell (SPD):
Wasserspender an Lübecker Schulen |
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VO/2021/10354 |
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| Ö 6.2.5 |
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Neue Anfragen während der Sitzung |
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| Ö 6.3 |
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|
Mitteilungen des Vorsitzenden |
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| Ö 6.4 |
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|
Sonstige Mitteilungen |
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| Ö 6.4.1 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Vorstellung des Verkehrswendebeauftragten |
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| Ö 6.4.2 |
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Mündliche Mitteilung (5.610):
Umgang mit Ferienwohnungen in Travemünde |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Antrag des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke - Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2019/08448 |
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| Ö 7.2 |
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AM Haltern (SPD): Jugendhaus Seeblick bewahren - Brodtner Uferweg sichern |
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VO/2021/10090 |
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| Ö 7.3 |
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AM Antje Jansen (GAL): Radwege des St.-Jürgen-Rings |
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VO/2021/10166 |
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| Ö 7.4 |
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Dringlichkeitsantrag: AM Ulrich Pluschkell (SPD) : Fuß- und Radweg Großenhof
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VO/2021/10361 |
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| Ö 7.5 |
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Antrag des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baulandmobilisierungsgesetz |
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VO/2021/10319 |
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| Ö 7.5.1 |
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BM Wolfgang Neskovic: Antrag zu VO/2021/10319 Antrag des AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Baulandmobilisierungsgesetz
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VO/2021/10319-01 |
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| Ö 7.6 |
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AM Ulrich Pluschkell (SPD): Fußweg Musikerviertel |
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VO/2021/10261-01 |
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| Ö 7.7 |
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Dringlichkeitsantrag
AM Ulrich Pluschkell (SPD) :
Radweg Travemünde - Warnsdorf; Radweg Puppenbrücke
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VO/2021/10363 |
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| Ö 7.8 |
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Dringlichkeitsantrag
AM Ulrich Pluschkell (SPD):
Förderung des Fahrradverkehrs |
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VO/2021/10362 |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 10.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.08.2021 |
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| N 11 |
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Beschlussvorlagen und Anträge |
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| N 11.1 |
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Anmietung der Wallstraße 40 (Kaisertor) für die Abteilung Denkmalpflege und Vermietung der Königstraße 21 an die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung d.ö.R. |
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| N 11.2 |
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|
Mittlere Wallhalbinsel - Beauftragung städtebauliches Konzept |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 13 |
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|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.1.1 |
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|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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| N 13.2 |
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|
Neue Anfragen |
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| N 13.3 |
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|
Mitteilungen |
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| N 13.3.1 |
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|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Baugesuche |
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| N 14 |
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|
Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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