| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2021 |
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SI/2021/946 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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| Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 3.2.1 |
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Vorstellung Leitstellengutachten Feuerwehr (Der Gutachter Herr Ohrem wird anwesend sein.) |
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| Ö 3.2.2 |
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Feuerwehrgerätehäuser |
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| Ö 3.2.3 |
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Lagebericht Corona |
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| Ö 3.2.4 |
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Sachstand Bürgerservice |
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| Ö 3.2.5 |
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European-Energy-Award in Lübeck |
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| Ö 3.2.6 |
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Wettbewerb Solarenergie "Solarenergie - Sonnengemeinden in Schleswig-Holstein" |
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| Ö 3.2.7 |
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Zwischenergebnis der 4. Forstinventur |
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| Ö 3.2.8 |
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Begegnungsstätte für drogensuchtkranke Mitbürger:innen |
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| Ö 3.2.9 |
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Munition in der Ostsee |
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| Ö 3.2.10 |
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Jahreshauptversammlung Stadtfeuerwehrverband |
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| Ö 3.2.11 |
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Impfzentrum für die Freiwillige Feuerwehr |
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| Ö 3.3 |
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Anfragen / Antworten |
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| Ö 3.3.1 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): EU-Ausländer*innen in Lübeck |
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VO/2021/09926 |
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| Ö 3.3.2 |
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Nachfrage des AM Heiko Steffen zur Antwort VO/2020/09276 Verkrautung und Fischsterben im Krähenteich |
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| Ö 3.3.3 |
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Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Papieratlas - Beteiligung der Hansestadt Lübeck ab 2021 |
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VO/2020/09465 |
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| Ö 3.3.4 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umweltbelastungen an der Trave |
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VO/2020/09551 |
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| Ö 3.3.5 |
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Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Betriebliches Mobilitätsmanagement |
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VO/2021/09695 |
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| Ö 3.3.6 |
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Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) AT zu VO/2021/09695: Betriebliches Mobilitätsmanagement |
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VO/2021/09695-01 |
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| Ö 3.3.7 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundwasserspiegel und Regenwassernutzung |
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VO/2021/09915 |
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| Ö 3.3.8 |
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Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIEGRÜNEN): Private Brunnen im Umkreis der ehemaligen Fischfabrik "Hinter den Höfen" |
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VO/2021/09925 |
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| Ö 3.3.9 |
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Anfrage AM Mauritz zu Beschädigungen am Dummersdorfer Ufer |
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| Ö 3.3.10 |
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Anfrage AM Zahn zu Verkehrsbehinderungen durch abladende Autotransporter an der Lohmühle |
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| Ö 3.3.11 |
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Anfrage AM Zahn: Hunde auf dem Priwall |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Trauungen live im Internet übertragen |
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VO/2021/09675-01 |
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| Ö 4.2 |
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Abschlussbericht für die Gesamtmaßnahme Altstadt (Frau Maaß (5.610) wird anwesend sein.) |
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VO/2021/09936 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Gutachten zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr Lübeck |
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VO/2020/09608 |
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| Ö 5.2 |
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129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof -
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss
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VO/2021/10025 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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11.05.2021 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 5 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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17.05.2021 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 15 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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18.05.2021 - Hauptausschuss |
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Ö 5.16 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 4 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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20.05.2021 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.18 - geändert beschlossen |
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Beschluss und Begleitbeschlüsse des Bauausschusses zum B-Plan (fett/kursiv): 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Begleitbeschluss zum B-Plan 1: Die Energieversorgung im Geschosswohnungsbau des B-Plan-Gebietes über Fernwärme oder andere CO²-neutrale Versorger sei zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Neigung der Dächer, gelte eine Dachbegrünung auch für eine Erneuerung der Dächer zum Beispiel bei den Güterhallen. Diese Regelungen sollen in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden. Begleitbeschluss zum B-Plan 2: „Dem Bürgermeister wird empfohlen, zur Kompensation der gegenüber dem Aufstellungsbeschluss entfallenen Grünflächen im nordöstlichen Teil des B-Plan-Gebiets an anderer Stelle in St.-Lorenz-Süd entsprechende Flächen zu gestalten. Hierfür soll die Hansestadt Lübeck für das Gebiet der ehemaligen Gärtnerei Reusch zwischen Moislinger Allee und Dornestraße von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, mit dem Ziel, dort öffentliches Grün und klimaverträgliches Wohnen zu ermöglichen. Die Kaufentscheidung trifft die Lübecker Bürgerschaft.“
Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung der Begleitbeschlüsse des Bauausschusses. | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 32 | Nein-Stimmen | 3 | Enthaltungen | 11 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Polizeibeirat (nächster Termin am 08.06.2021) |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.03.2021 |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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Feuerwehrgerätehäuser |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes |
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| N 14.2 |
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Beschaffung eines Systems zur digitalen Patientendatenerfassung im Rettungsdienst |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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