Vorlage - VO/2021/09936
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Beschlussvorschlag
Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) hat die Gemeinde nach Abschluss der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme einen Abschlussbericht vorzulegen.
Begründung
Die Städtebauliche Gesamtmaßnahme ALTSTADT wurde in Lübeck seit 1972 im Städtebauförderungsprogramm >Sanierung und Entwicklung< gefördert und im vergangenen Jahr nach Durchführung der letzten Maßnahmen beendet.
Die Gesamtmaßnahme ALTSTADT wurde in einem Zeitraum von 48 Jahren durchgeführt und betraf insgesamt 25 Sanierungsgebiete, die 45 Altstadt-Blöcke ganz oder teilweise umfassten. Deshalb fällt auch der Abschlussbericht mit 222 Seiten entsprechend umfangreich aus. Gemäß Anlage 30 StBauFR SH 2015 sind u. a. Bestandspläne vor Maßnahmenbeginn einschließlich Missständen/Entwicklungsbedarf darzustellen. Die vorhandenen Planunterlagen (Graupausen und Transparent-Zeichnungen im Format DIN A1/A0) wurden digitalisiert und in bestmöglicher Qualität in der Broschüre abgebildet. Im Format DIN A4/A3 ist die Lesbarkeit leider nicht bis ins letzte Detail gegeben. Deshalb liegt der Fokus auf zahlreichen Vorher-Nachher-Fotos der geförderten Maßnahmen – siehe Kapitel 7. Die Vorher-Fotos dokumentieren den heute kaum noch vorstellbaren Zustand, in dem sich die Lübecker Altstadt in den 1970er Jahren befand. Die Nachher-Fotos veranschaulichen die großen Sanierungserfolge, die Dank der Städtebauförderung erzielt werden konnten.
Der Abschlussbericht steht als Download unter folgender Adresse zur Verfügung:
https://www.luebeck.de/de/stadtentwicklung/stadtplanung/staedtebaufoerderung/programm-sanierung-und-entwicklung.html
Anlagen