| TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
| Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
|
|
|
| Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
|
SI/2020/555 |
|
| Ö 3 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
| Ö 3.1 |
|
|
Anfrage BM Prieur (CDU): Flüchtlinge und Wohnungsmarkt (Zurückgestellt am 10.12.19) |
|
VO/2019/08469 |
|
| Ö 3.1.1 |
|
|
Flüchtlinge und Wohnungsmarkt (Antwort auf VO/2019/08469) |
|
VO/2020/08552 |
|
| Ö 3.2 |
|
|
Sachstand Wochenmarkt gem. VO/2019/07335 vom 12.03.2019, VO/2019/07550 vom 02.05.2019, VO/2019/07703 vom 21.05.2019 |
|
VO/2020/08584 |
|
| Ö 3.3 |
|
|
Informationen zum weiteren Verfahren Zweitwohnungssteuer (Bgm) |
|
|
|
| Ö 3.4 |
|
|
Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) - Aufstellung von Getränkeautomaten |
|
VO/2020/08646 |
|
| Ö 3.5 |
|
|
NEU: mündl. Mitteilung des Bürgermeisters Lindenau betr. die Genehmigung des Haushalts 2020 |
|
|
|
| Ö 3.6 |
|
|
NEU: mündl. Antwort von Senatorin Hagen auf mündl. Nachfrage des AM Rathcke betr. Eilentscheidung Instandsetzung Eisenbahnüberführung VO/2019/08385 |
|
|
|
| Ö 3.7 |
|
|
NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. die Nutzung von Räumlichkeiten im Rathaushof durch die Technische Hochschule Lübeck |
|
|
|
| Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| Ö 4.1 |
|
|
Bericht über die Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten von Gemeindevertreter:innen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck (Siehe hierzu auch TOP 6.1 Überweisungsantrag der Bürgerschaft vom 28.11.19) |
|
VO/2020/08565 |
|
| Ö 4.2 |
|
|
Wohnungsmarktbericht 2019 |
|
VO/2019/08495 |
|
| Ö 5 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| Ö 5.1 |
|
|
Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 (Zurückgestellt am 28.01.20) |
|
VO/2019/08462 |
|
| |
|
VORLAGE |
| |
|
Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. |
| |
|
| |
|
13.01.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
| |
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
| |
|
Die Vorlage wurde bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt.
|
| |
|
| |
|
28.01.2020 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.8 - zurückgestellt |
| |
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | x | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
30.01.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
| |
|
Ö 9.6 - zurückgestellt |
| |
|
|
| |
|
| |
|
03.02.2020 - Bauausschuss |
| |
|
Ö 3.1 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
|
| |
|
| |
|
10.02.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
| |
|
Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt.
Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" fordert die Verwaltung auf, die Ausführungen zu den Planungszielen unter Ziffer 3 Satz 1 der Begründung im Hinblick auf die Umwandlung von Wohnungen in sonstige gewerblicher Nutzungen zu ergänzen und dem Hauptausschuss zur Sitzung am 25.02.2020 vorzulegen. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
11.02.2020 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.1 - zurückgestellt |
| |
|
|
| |
|
| |
|
25.02.2020 - Hauptausschuss |
| |
|
Ö 5.7 - geändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 11 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
| |
|
| |
|
27.02.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
| |
|
Ö 9.5 - unverändert beschlossen |
| |
|
Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Sat zung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt. Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der gemäß Anlage 2 geänderten Fassung und billigt die Begründung in gemäß Anlage 3 geänderter Fassung. 3. Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt. 4. Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 35 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | 6 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
|
| Ö 5.2 |
|
|
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme "Ausbau der Grapengießerstraße" nördlich der Lohgerberstraße
(Zurückgestellt am 28.01.20) |
|
VO/2019/08464 |
|
| Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
| Ö 6.1 |
|
|
Die Unabhängigen: Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten von Gemeindevertreter*innen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 10.12.19 - Siehe hierzu Bericht unter TOP 4.1) |
|
VO/2019/08353 |
|
| Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
| Ö 8 |
|
|
Gleichstellung |
|
|
|
| Ö 9 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 9.1 |
|
|
NEU: mündl. Anfrage des AM Hildebrand (CDU) betr. den Sachstand der Beantwortung der Anfrage zum Hansemuseum VO/2019/08334 |
|
|
|
| Ö 10 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
| N 11 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
| N 11.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
|
|
|
| N 12 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
| N 12.1 |
|
|
NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis90/Die Grünen) betr. den Verkauf von Anteilen an der LHG durch RREEF |
|
|
|
| N 13 |
|
|
Berichte |
|
|
|
| N 13.1 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
|
|
|
| N 13.2 |
|
|
Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert ab 5000,- Euro netto |
|
|
|
| N 14 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
| N 14.1 |
|
|
Wiederbesetzung der Planstelle der Leitung der Feuerwehr Lübeck |
|
|
|
| N 14.2 |
|
|
Anmietung: Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck für 5.691 - Lübeck Port Authority |
|
|
|
| N 15 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
| Ö 16 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|