| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.02.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
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SI/2020/558 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Entwurf des Ausschreibungstextes für die Stelle der Bereichsleitung Informationstechnik |
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VO/2020/08740 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): GVFG-Fördermittel für Radwege |
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VO/2019/08084 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf die Anfrage des stellv. AM Dr. Axel Flasbarth betr. GVFG-Fördermittel für Radwege |
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VO/2019/08406 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort auf die mündliche Nachfrage des AM Prieur betr. Baugebiet Rehsprung |
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VO/2020/08723 |
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| Ö 3.4 |
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Anfrage AM Ragnar Lüttke (DIE LINKE): Gaslaternen |
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VO/2020/08721 |
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| Ö 3.5 |
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Anfrage des Ausschussmitglieds Thorsten Fürter (Bündnis 90 / Die Grünen) - Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde bei Baumfällungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren |
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VO/2020/08756 |
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| Ö 3.6 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) betr. Kassenkredite |
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| Ö 3.7 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis 90/Die Grünen) betr. Veranstaltungsabsagen aufgrund von Covid 19 |
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| Ö 3.8 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. Baumfällungen auf dem Grundstück für den Hotelneubau am ZOB |
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| Ö 3.9 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Stolzenberg (Die Unabhängigen) betr. Angebote für Jugendliche in Travemünde |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Aufbau einer Ehrenamtskoordination "Bürgerschaftliches Engagement" in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2020/08575 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019, VO/2019/08082-27 Beschlussvorschlag: - Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf der Grundlage des Erstkonzeptes (Anlage 2) zu.
- Zum Aufbau und zur dauerhaften Fortführung einer Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck werden die erforderlichen Personal-Ressourcen mit insgesamt 1,5 VZÄ Planstellen und Sachmittel im Rahmen des Stellenplan- und Haushaltsplanverfahrens 2021 geordnet (Anlage 2).
Interimsweise werden im Haushaltsjahr 2020 aus dem zentralen Stellenpool 1,5 Planstellen für die Besetzung dieser Stellen zur Verfügung gestellt. Eine Teilfinanzierung soll vorrangig über die beantragten Fördermittel aus der Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2019 erfolgen (siehe Beschlusspunkt 5.). - Auf der Grundlage des Konzeptes und des Finanzplans von ePunkt e.V. (Anlage 3) gewährt die Hansestadt Lübeck in 2020 haushaltsneutral einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 63.000 EUR an ePunkt e.V.
- Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabenwahrnehmung bei ePunkt e.V. im Rahmen der Kooperation mit der Hansestadt Lübeck wird ab 2021 ein Budgetvertrag im Rahmen der Budgetverhandlungen mit ePunkt e.V. zur Finanzierung einer Vollzeitstelle und anteiliger Sachkosten in Höhe von 63.000 € pro Jahr geschlossen. Hiermit wird eine trägerunabhängige Servicestelle für alle Vereine, Freien Träger, Organisationen, Einrichtungen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, dauerhaft finanziert.
- Da es sich um einen neuen Budgetvertrag für freiwillige Leistungen handelt, ist der strukturelle Zuschuss ab 2021 auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages der Hansestadt Lübeck mit dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt dies im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4.
- Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im kommunalen Raum mit dem Ziel einer maximalen Förderung für die Jahre 2020 - 2022 auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtkostenermittlung (Anlage 5) gestellt.
- Der Bürgerschaft ist im 1. Halbjahr 2021 über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination „Bürgerschaftliches Engagement“ in Lübeck zu berichten.
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03.03.2020 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019, VO/2019/08082-27 Beschlussvorschlag: - Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf der Grundlage des Erstkonzeptes (Anlage 2) zu.
- Zum Aufbau und zur dauerhaften Fortführung einer Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck werden die erforderlichen Personal-Ressourcen mit insgesamt 1,5 VZÄ Planstellen und Sachmittel im Rahmen des Stellenplan- und Haushaltsplanverfahrens 2021 geordnet (Anlage 2).
Interimsweise werden im Haushaltsjahr 2020 aus dem zentralen Stellenpool 1,5 Planstellen für die Besetzung dieser Stellen zur Verfügung gestellt. Eine Teilfinanzierung soll vorrangig über die beantragten Fördermittel aus der Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2019 erfolgen (siehe Beschlusspunkt 5.). - Auf der Grundlage des Konzeptes und des Finanzplans von ePunkt e.V. (Anlage 3) gewährt die Hansestadt Lübeck in 2020 haushaltsneutral einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 63.000 EUR an ePunkt e.V.
- Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabenwahrnehmung bei ePunkt e.V. im Rahmen der Kooperation mit der Hansestadt Lübeck wird ab 2021 ein Budgetvertrag im Rahmen der Budgetverhandlungen mit ePunkt e.V. zur Finanzierung einer Vollzeitstelle und anteiliger Sachkosten in Höhe von 63.000 € pro Jahr geschlossen. Hiermit wird eine trägerunabhängige Servicestelle für alle Vereine, Freien Träger, Organisationen, Einrichtungen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, dauerhaft finanziert.
- Da es sich um einen neuen Budgetvertrag für freiwillige Leistungen handelt, ist der strukturelle Zuschuss ab 2021 auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages der Hansestadt Lübeck mit dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt dies im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4.
- Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im kommunalen Raum mit dem Ziel einer maximalen Förderung für die Jahre 2020 - 2022 auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtkostenermittlung (Anlage 5) gestellt.
- Der Bürgerschaft ist im 1. Halbjahr 2021 über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination „Bürgerschaftliches Engagement“ in Lübeck zu berichten.
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10.03.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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26.03.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019, VO/2019/08082-27 Beschlussvorschlag: - Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf der Grundlage des Erstkonzeptes (Anlage 2) zu.
- Zum Aufbau und zur dauerhaften Fortführung einer Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck werden die erforderlichen Personal-Ressourcen mit insgesamt 1,5 VZÄ Planstellen und Sachmittel im Rahmen des Stellenplan- und Haushaltsplanverfahrens 2021 geordnet (Anlage 2).
Interimsweise werden im Haushaltsjahr 2020 aus dem zentralen Stellenpool 1,5 Planstellen für die Besetzung dieser Stellen zur Verfügung gestellt. Eine Teilfinanzierung soll vorrangig über die beantragten Fördermittel aus der Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2019 erfolgen (siehe Beschlusspunkt 5.). - Auf der Grundlage des Konzeptes und des Finanzplans von ePunkt e.V. (Anlage 3) gewährt die Hansestadt Lübeck in 2020 haushaltsneutral einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 63.000 EUR an ePunkt e.V.
- Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabenwahrnehmung bei ePunkt e.V. im Rahmen der Kooperation mit der Hansestadt Lübeck wird ab 2021 ein Budgetvertrag im Rahmen der Budgetverhandlungen mit ePunkt e.V. zur Finanzierung einer Vollzeitstelle und anteiliger Sachkosten in Höhe von 63.000 € pro Jahr geschlossen. Hiermit wird eine trägerunabhängige Servicestelle für alle Vereine, Freien Träger, Organisationen, Einrichtungen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, dauerhaft finanziert.
- Da es sich um einen neuen Budgetvertrag für freiwillige Leistungen handelt, ist der strukturelle Zuschuss ab 2021 auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages der Hansestadt Lübeck mit dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt dies im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4.
- Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im kommunalen Raum mit dem Ziel einer maximalen Förderung für die Jahre 2020 - 2022 auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtkostenermittlung (Anlage 5) gestellt.
- Der Bürgerschaft ist im 1. Halbjahr 2021 über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination „Bürgerschaftliches Engagement“ in Lübeck zu berichten.
Ergänzung gem. TOP 9.4.3: Der unter Punkt 4 des Beschlusses aufgeführte Budgetvertrag wird nur unter der Voraussetzung und für die Dauer der gewährten Landeszuwendungen zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im Kommunalen Raum, wie sie gemäß Punkt 6 beantragt werden, sowie zur Fortführung der Förderung durch die Possehl-Stiftung geschlossen. Der Bürgerschaft ist eine Evaluation mit Ausblick der zukünftigen Arbeit im ersten Quartal des dritten Projektjahres vorzulegen.
Abstimmungsergebnis Punkt 1-4 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 28 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | | Abstimmungsergebnis Punkt 5 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 21 | Nein-Stimmen | 10 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | | Abstimmungsergebnis Punkt 6 und 7 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 29 | Nein-Stimmen | 2 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)
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26.03.2020 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: Anlass: Beschluss der Bürgerschaft vom 26.09.2019, VO/2019/08082-27 Beschlussvorschlag: - Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden städtischen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit der Freiwilligenagentur ePunkt e.V. auf der Grundlage des Erstkonzeptes (Anlage 2) zu.
- Zum Aufbau und zur dauerhaften Fortführung einer Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement / Ehrenamt in der Hansestadt Lübeck werden die erforderlichen Personal-Ressourcen mit insgesamt 1,5 VZÄ Planstellen und Sachmittel im Rahmen des Stellenplan- und Haushaltsplanverfahrens 2021 geordnet (Anlage 2).
Interimsweise werden im Haushaltsjahr 2020 aus dem zentralen Stellenpool 1,5 Planstellen für die Besetzung dieser Stellen zur Verfügung gestellt. Eine Teilfinanzierung soll vorrangig über die beantragten Fördermittel aus der Förderrichtlinie für die Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen im kommunalen Raum des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2019 erfolgen (siehe Beschlusspunkt 5.). - Auf der Grundlage des Konzeptes und des Finanzplans von ePunkt e.V. (Anlage 3) gewährt die Hansestadt Lübeck in 2020 haushaltsneutral einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 63.000 EUR an ePunkt e.V.
- Zur dauerhaften Sicherung der Aufgabenwahrnehmung bei ePunkt e.V. im Rahmen der Kooperation mit der Hansestadt Lübeck wird ab 2021 ein Budgetvertrag im Rahmen der Budgetverhandlungen mit ePunkt e.V. zur Finanzierung einer Vollzeitstelle und anteiliger Sachkosten in Höhe von 63.000 € pro Jahr geschlossen. Hiermit wird eine trägerunabhängige Servicestelle für alle Vereine, Freien Träger, Organisationen, Einrichtungen, die mit Ehrenamtlichen arbeiten, dauerhaft finanziert.
- Da es sich um einen neuen Budgetvertrag für freiwillige Leistungen handelt, ist der strukturelle Zuschuss ab 2021 auf der Grundlage des Konsolidierungsvertrages der Hansestadt Lübeck mit dem Land Schleswig-Holstein zu kompensieren. Auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt dies im Rahmen der Budgetverhandlungen für die neue Budgetvertragsperiode 2021 – 2024 durch eine strukturelle Kürzung des Basisverhandlungsbetrages (Zuschuss 2020) um 0,838 % für Zuschüsse an alle Freien Träger mit Budgetverträgen gemäß Anlage 4.
- Es wird ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung zur organisatorischen Unterstützung von Ehrenamtlichen im kommunalen Raum mit dem Ziel einer maximalen Förderung für die Jahre 2020 - 2022 auf der Grundlage der vorläufigen Gesamtkostenermittlung (Anlage 5) gestellt.
- Der Bürgerschaft ist im 1. Halbjahr 2021 über den Stand des Aufbaus einer Ehrenamtskoordination „Bürgerschaftliches Engagement“ in Lübeck zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | x |
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| Ö 5.2 |
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Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG)
Bestandserhebung 2019/20
Maßnahmenplanung 2020/21 ff. |
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VO/2020/08597 |
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| Ö 5.3 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauer-Ertüchtigung und Flächenherrichtung - 2. Bauabschnitt |
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VO/2020/08582 |
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| Ö 5.4 |
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Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) |
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VO/2020/08588 |
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| Ö 5.5 |
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Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2020 |
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VO/2020/08643 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage des AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Auswertung der Initiative "Gewalt gegen Frauen" |
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VO/2020/08767 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Krause betr. eine noch ausstehende Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses am 11.11.2019 betreffend das Hansemuseum |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.02.2020 (Anlage wird nachgereicht) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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NEU: mündl. Anfrage des AM Fürter (Bündnis90/Die Grünen) betr. den Verkauf von Anteilen an der LHG durch RREEF |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Gewinnverwendung 2018 der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beteiligung der Schleswig-Holstein Netz AG an der Netz Lübeck GmbH |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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