Tagesordnung - 48. Sitzung des Werkausschusses EBL  

Bezeichnung: 48. Sitzung des Werkausschusses EBL
Gremium: Werkausschuss EBL
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift der 47. Sitzung des Werkausschusses am 08.03.2018 - öffentlicher Teil    
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.1.1  
Sachstand zur Toilette am Markt    
Ö 4.2  
Mitteilungen der Werkleitung    
Ö 4.2.1  
Start der Bioabfallkampagne    
Ö 5  
Vorlagen    
Ö 6  
Berichte    
Ö 7  
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 8     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8.1  
Anfrage von AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Neufestsetzungsbescheid Niederschlagswassergebühr ohne Abrechnung der bereits geleisteten Zahlungen
Enthält Anlagen
VO/2018/06020  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

In der Werkausschusssitzung am 15.2.18 hatte ich unter TOP Ö4.2.2 angesprochen, dass die EBL berichtigte Gebührenbescheide für rückliegende Jahre für Niederschlagswasser versendet, in denen nur die neue Gebühr berechnet wird, eine Abrechnung der bereits gezahlten Beträge und der tatsächliche Nachzahlungsbetrag nicht mitgeteilt wird. Der Kunde ist dann gezwungen selber den genauen Nachzahlungsbetrag zu errechnen, da in der Zahlungsaufforderung der Gesamtbetrag der Gebühren ausgewiesen ist, die bereits geleisteten Zahlungen aber nicht abgezogen worden sind.

Wie sie aus der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr vom 19.12.17 (s. Anlage) ersehen können erfolgt die Zahlungsaufforderung für die Jahre 2013-2017 über 736,58 Euro zum 31.3.18.

"Nachzahlungsbetrag aus vorangegangenen Fälligkeiten 31.März 2018      736,58 Euro

Bitte überweisen sie den oben genannten Betrag zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen…

Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung."

 

Der Kunde war dadurch gezwungen, zur Planung der Zahlung, den genauen Nachzahlungsbetrag selber zu errechnen. Der Nachzahlungsbetrag beträgt nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen nur ca. 160,00 Euro, statt 736,58 Euro.

Dieses hat mit Transparenz und Kundenfreundlichkeit nichts zu tun.

Im März 2018 sind geänderte Bescheide über Straßenreinigung für die Jahre 2015-2018 verschickt worden (s. Anlage). Darin ist übersichtlich erläutert und dargestellt worden, wie hoch die alte und neue Gebühr ist und wie hoch der tatsächliche Erstattungsbetrag für die Jahre 2015-2017 ist.

Es stellt sich daher die Frage, weshalb es der EBL nicht möglich ist, auch für Niederschlagswassergebühr so transparente und gute Gebührenbescheide einschließlich des genauen Nachzahlungs-/Erstattungsbetrages zu erstellen, wie es die Hansestadt Lübeck für die Straßenreinigung im Auftrag der EBL erstellt.

Die evtl. Begründung, dass verschiedene Programme dazu genutzt werden, wird auch von den Kunden als nicht ausreichend angesehen und entspricht nicht dem heutigen Standard von Kundenfreundlichkeit.

1. Was ist seit der Sitzung im Februar 2018 unternommen worden, um künftig aussagekräftige Gebührenbescheide mit Nachzahlungs-/Erstattungsbeträgen für Niederschlagswasser zu versenden.

2. Ist die Umsetzung bereits erfolgt, bzw. wann erfolgt die Umsetzung, dass auch der Nachzahlungs-/Erstattungsbetrag im Bescheid für Niederschlagswasser ausgewiesen wird?

 

 

   
    23.04.2018 - Werkausschuss EBL
    Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   
Ö 9  
Verschiedenes    
N 10     Feststellung der Niederschrift der 47. Sitzung des Werkausschusses am 08.03.2018 - nicht-öffentlicher Teil      
N 11     Mitteilungen      
N 11.1     Mitteilungen der Fachbereichsleitung      
N 11.2     Mitteilungen der Werkleitung      
N 12     Berichte      
N 12.1     Quartalsbericht IV/2017 der städtischen Gesellschaften und Betriebe; hier: Entsorgungsbetriebe Lübeck      
N 12.2     Quartalsbericht IV/2017 der städtischen Gesellschaften und Betriebe; hier: Entsorgungszentrum Lübeck GmbH      
N 12.3     Sonderprüfungsbericht der BDO: Sonderuntersuchung "Deponie Niemark" bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck Juni 2017      
N 12.4     Sonderprüfungsbericht der BDO: Sonderuntersuchung "Niederschlagswassergebühr" bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck Oktober 2017      
N 12.5     Sonderbericht der BDO: Sonderuntersuchung "Personalpolitik" bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck November 2017      
N 13     Vorlagen      
N 13.1     Vergabe eines Auftrages mit einer Auftragssumme über der Wertgrenze von 250.000,-- EUR gemäß § 8 Abs. 3 Betriebssatzung der Entsorgungsbetriebe Lübeck Hier: Auftrag zur Herstellung der Trennkanalisation in den Straßen Mühlendamm / Musterbahn      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse