Vorlage - VO/2018/06020  

Betreff: Anfrage von AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Neufestsetzungsbescheid Niederschlagswassergebühr ohne Abrechnung der bereits geleisteten Zahlungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Werkausschuss EBL
23.04.2018 
48. Sitzung des Werkausschusses EBL zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Neufestsetzung Niederschlagsgebühr ohne Abrechnung Vorauszahlungen
Neufestsetzung Straßenreinigung 2018-201831032018

Beschlussvorschlag

In der Werkausschusssitzung am 15.2.18 hatte ich unter TOP Ö4.2.2 angesprochen, dass die EBL berichtigte Gebührenbescheide für rückliegende Jahre für Niederschlagswasser versendet, in denen nur die neue Gebühr berechnet wird, eine Abrechnung der bereits gezahlten Beträge und der tatsächliche Nachzahlungsbetrag nicht mitgeteilt wird. Der Kunde ist dann gezwungen selber den genauen Nachzahlungsbetrag zu errechnen, da in der Zahlungsaufforderung der Gesamtbetrag der Gebühren ausgewiesen ist, die bereits geleisteten Zahlungen aber nicht abgezogen worden sind.

Wie sie aus der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr vom 19.12.17 (s. Anlage) ersehen können erfolgt die Zahlungsaufforderung für die Jahre 2013-2017 über 736,58 Euro zum 31.3.18.

"Nachzahlungsbetrag aus vorangegangenen Fälligkeiten 31.März 2018      736,58 Euro

Bitte überweisen sie den oben genannten Betrag zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen…

Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung."

 

Der Kunde war dadurch gezwungen, zur Planung der Zahlung, den genauen Nachzahlungsbetrag selber zu errechnen. Der Nachzahlungsbetrag beträgt nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen nur ca. 160,00 Euro, statt 736,58 Euro.

Dieses hat mit Transparenz und Kundenfreundlichkeit nichts zu tun.

Im März 2018 sind geänderte Bescheide über Straßenreinigung für die Jahre 2015-2018 verschickt worden (s. Anlage). Darin ist übersichtlich erläutert und dargestellt worden, wie hoch die alte und neue Gebühr ist und wie hoch der tatsächliche Erstattungsbetrag für die Jahre 2015-2017 ist.

Es stellt sich daher die Frage, weshalb es der EBL nicht möglich ist, auch für Niederschlagswassergebühr so transparente und gute Gebührenbescheide einschließlich des genauen Nachzahlungs-/Erstattungsbetrages zu erstellen, wie es die Hansestadt Lübeck für die Straßenreinigung im Auftrag der EBL erstellt.

Die evtl. Begründung, dass verschiedene Programme dazu genutzt werden, wird auch von den Kunden als nicht ausreichend angesehen und entspricht nicht dem heutigen Standard von Kundenfreundlichkeit.

1. Was ist seit der Sitzung im Februar 2018 unternommen worden, um künftig aussagekräftige Gebührenbescheide mit Nachzahlungs-/Erstattungsbeträgen für Niederschlagswasser zu versenden.

2. Ist die Umsetzung bereits erfolgt, bzw. wann erfolgt die Umsetzung, dass auch der Nachzahlungs-/Erstattungsbetrag im Bescheid für Niederschlagswasser ausgewiesen wird?

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neufestsetzung Niederschlagsgebühr ohne Abrechnung Vorauszahlungen (2327 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Neufestsetzung Straßenreinigung 2018-201831032018 (1178 KB)