Auszug - Verschiedenes  

48. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 9
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
 
Wortprotokoll

Kapazität Kläranlage Priwall

Herr Dr. Koß fragt im Hinblick auf die Bauaktivitäten in Travemünde, ob die Kläranlagenka­pazität Priwall noch ausreicht. Herr Thyen erläutert, dass keine Kläranlagenerweiterung notwendig sei; es gäbe noch genü­gend Kapazitäten. Auch anstehende Bauprojekte seien bereits mit geprüft worden.

 

Neue Datenschutzgrundverordnung (ab 25.05.2018)

Herr Rohlf fragt, ob die EBL hier betroffen seien. Herr Dr. Verwey führt aus, dass sich dieser Verordnung keiner entziehen könne. Deshalb sei man bei den EBL bereits dabei, Maßnah­men umzusetzen. Das würde auch in den wesentlichen Punkten bis zum Stichtag gelingen. Auch Gebührenbescheide seien davon betroffen sowie alle Zuständigkeitsbereiche, in denen man mit Bür­gern kommuniziert. Deshalb sei die komplette Umsetzung der Verordnung ein sehr umfang­reiches Projekt.

 

Parkplatzbedarf Am Brink

Herrn Freitag wurde die Frage angetragen, ob angesichts der zurzeit knappen Parkplatzsitu­ation die EBL-Container temporär umgestellt werden können, um etwas Parkraum zu schaf­fen.

Herr Dr. Verwey will das gerne prüfen lassen, äußert aber auch seine Bedenken, dass die Bürger auf ihr Gewohnheitsrecht bestehen und wilde Müllhalden errichten.

 

Herr Dr. Koß verweist an dieser Stelle auf eine weggefallene Reihe von Marktständen, die viel­leicht als Containerstellplatz genutzt werden könne. Herr Hinsen nimmt diesen Vorschlag auf und wird ihn an den Bereich Stadtgrün/Verkehr weiterleiten.

 

Wertstoffhof Niemark/Mülltrennung

An Herrn Zahn wurde das Gerücht herangetragen, der Abfall aus einzelnen Sammelcontai­nern würde zusammengekippt werden. Das wird von Herrn Dr. Verwey und Herrn Rehberg aus­drücklich verneint. Jeder Sammelcontainer werde grundsätzlich  individuell behandelt.

Zu der Beobachtung sind konkrete Angaben erforderlich, um den Vorgang aufzuklären.

 

 

 

Der Vorsitzende erklärt nach Prüfung der Tagesordnung, dass im nicht-öffentlichen Teil keine seniorenrelevaten Angelegenheiten anfallen. Die Vertreterin des Seniorenbeirates verlässt die Sitzung.

 

Der Vorsitzende stellt um 16:51 Uhr die Nichtöffentlichkeit her.