TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 17.03.2015 |
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SI/2015/627 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen |
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Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 4.2.1 |
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IAG-Grundwassermonitoring |
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Ö 4.2.2 |
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Optimierung Online-Service |
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Ö 4.2.3 |
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Größe der Schutzgebietsflächen in Lübeck |
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Ö 4.2.4 |
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Situation Kfz-Zulassungsstelle |
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Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 4.3.1 |
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Anfrage Frau Menorca - Überprüfung Hundesteuermarken (siehe USO 17.02.2015 TOP 8.2) |
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Ö 4.3.2 |
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Anfrage Herr Röttger - Holzeinschlag Stadtwald
(siehe USO 17.03.2015 TOP 9.1
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Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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Ö 4.4.1 |
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Verkaufsoffene Sonntage Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag von BM Bruno Böhm - Sitzung der Bürgerschaft 26. März 2015 (VO Nr. 2509) |
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VO/2015/02614 |
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Ö 4.4.2 |
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Umbenennung in Zuwanderungsabteilung Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der SPD-Fraktion - Sitzung der Bürgerschaft 26. März 2015 (VO Nr. 2505) |
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VO/2015/02615 |
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Ö 5 |
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Anträge (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 6 |
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Vorlagen |
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Ö 6.1 |
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Bebauungsplan 02.11.00 - Ratzeburger Allee / Gärtnergasse
- Satzungsbeschluss |
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VO/2015/02531 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
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20.04.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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21.04.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - StimmenthaltungenDer Ausschuss empfiehlt bei 14 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 1 - Stimmenthaltungen einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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19.05.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.5 - unverändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt. 4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BürgerschaftDer Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
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21.05.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.2 - unverändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in dem beiliegenden Prüf- und Abwägungsbericht (Anlage 1) dargelegten Ergebnissen geprüft. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden nach § 4a (3) Satz 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird in der beigefügten Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Auf Grund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen. 3. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme (Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)
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Ö 7 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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Ö 8 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 8.1 |
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Anfrage Herr Dr. Lengen - "Alte Scheune" Moisling |
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Ö 8.2 |
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Anfrage Herr Martens - Ladestationen Elektroautos |
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Ö 8.3 |
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Anfrage Frau Metzner - EC-Kartenlesegeräte Stadtteilbüros/Zulassungsstelle |
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Ö 8.4 |
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Anfrage Frau Wind-Olßon - Vereidigung Wehrführer |
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Ö 8.5 |
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Anfrage Herr Schaafberg - Baumfällungen Parkhaus Burgfeld |
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Ö 8.6 |
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Verschiedenes Herr Senator Möller - Bürgerkoffer |
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N 9 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 17.03.2015 |
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N 10 |
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Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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N 11 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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N 12 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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N 13 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 14 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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