Tagesordnung - 3. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:22 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
Anlagen:
Antworten für das HA-Protokoll 10.9.2013 zu TOP 5.2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2     Genehmigung von Niederschriften - öffentlicher Teil -    
Ö 2.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2013 (zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.8.2013 zu TOP 2.2)      
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.08.2013 (Die Niederschrift liegt nunmehr vor und wird hiermit nachgereicht)
SI/2013/094  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Mitteilung des Bürgermeisters betr. Auszahlung der 2. Tranche aus dem Kondifonds    
Ö 3.2  
Mitteilung des Bürgermeisters betr. Investitionsvorhaben in Travemünde    
Ö 3.3  
Anfrage von Herrn Rottloff betr. Verkaufsoffene Sonntage 2014    
Ö 3.4  
Anfrage von Herrn Rottloff betr. Zuführung von Schlaganfallpatienten in das UKSH und in die Sana-Klinik    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Gesamtstädtische Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein (KitaG)
Enthält Anlagen
VO/2013/00799  
Ö 4.2  
Bericht zur Liquidation der ISNM ? International School of New Media gGmbH (zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.8.2013 zu TOP 4.4 Es wird hiermit ein überarbeiteter Bericht vorgelegt.)
VO/2013/00697  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Masterplan Straßen 2014 ? 2018: Einführung einer Erhaltungsstrategie für die zukünftig durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz der Hansestadt Lübeck (5.660) (zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.8.2013 zu TOP 5.1)
Enthält Anlagen
VO/2013/00547  
Ö 5.2  
Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 ? Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 ? Satzungsbeschluss (zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.8.2013 zu TOP 5.4)
Enthält Anlagen
VO/2013/00735  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


   
    19.08.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorschläge:

Beschlussvorschläge:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss beschließt einstimmig Vertagung der Vorlage unter Maßgabe der Beantwortung der vorgebrachten Fragestellungen zur nächsten Sitzung.

   
    27.08.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.     Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.     Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.     Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Der Hauptausschuss stellt die Beratung des

Der Hauptausschuss stellt die Beratung des
Tagesordnungspunktes bis zur nächsten
Sitzung zurück.             

   
    29.08.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt

Die Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vertagt.

   
    02.09.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.1 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

3.      Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei zwei Enthaltungen, gem. Beschlussvorschlag zu beschließen.             

   
    10.09.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

              Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    26.09.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stellungnahme mit der VO/2013/00923 Bestandteil der VO/2013/735 ist.

 

 

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 1 – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)              berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 19.04.2013,

Behörde Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.3,

Behörde Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.2 und 3.3,

Behörde Nr. 4, Bereich Umweltschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.04.2013 zu Ziffer 4.1 und 4.2,

Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.4,

Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.1,

Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.16,

Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.1, 8.6, 8.7 und 8.10,

Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,
vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.3 und 9.4,

b)              teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt, ‚
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.5,

              Behörde Nr. 5, Bereich Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.1,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.5,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.5, 8.8 und 8.9,

c)              zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 2, Eisenbahn-Bundesamt,
vorgebracht mit Schreiben vom 05.10.2012 und 05.04.2013 zu Ziffer 2.1,  2.2, 2.4 und 2.6,

              Nr. 3, Lübeck Port Authority,
vorgebracht mit Schreiben vom 23.04.2013 zu Ziffer 3.1 und 3.4,
Behörde Nr. 5, Stadtgrün und Verkehr,
vorgebracht mit Schreiben vom 19.10.2010 und 24.04.2013 zu Ziffer 5.2 und 5.3,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.13,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.11 und 8.12,

d)              nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

              Nr. 6, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,
vorgebracht mit Schreiben vom 22.10.2012 und 17.04.2013 zu Ziffer 6.2 bis Ziffer 6.7,

              Nr. 7, Beirat für Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012 und 17.04.2013, zu Ziffer 7.1 bis 7.4, 7.6 bis 7.12, 7.14 und 7.15,

              Behörde Nr. 8, Bereich Naturschutz,
vorgebracht mit Schreiben vom 26.10.2012 und 18.04.2013, zu Ziffer 8.2 bis 8.4 und  8.13,

              Behörde Nr. 9, IHK zu Lübeck,

vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012 und 19.04.2013 zu Ziffer 9.1 und 9.2.

              Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Abwägungsempfehlungen wird gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 1 – Fackenburger Allee/Stadtgraben – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 


 

Es spricht BM howe

Es spricht BM Howe.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              41

Nein-Stimmen:              7

Enthaltungen:              0

 

 

(Die Vorlage wurde an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.)

 

Ö 5.3  
Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00732  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Hauptausschuss betr. Erweiterung des Ratsinformationssystems ALLRIS
VO/2013/00848  
Ö 6.2  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Hauptausschuss betr. Live-Übertragung und Aufzeichnung von Bürgerschafts- und Ausschuss-Sitzungen
VO/2013/00849  
Ö 6.3  
Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft an den Hauptausschuss betr. Wiederbesetzungssperre Fahrradbeauftragter
VO/2013/00850  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung von Niederschriften - nö. Teil -      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2013 (zurückgestellt in der Sitzung des Hauptausschusses am 27.8.2013 zu TOP 10.2)      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.08.2013 (Die Niederschrift liegt nunmehr vor und wird hiermit nachgereicht)      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     Anfrage von Herrn Rottloff betr. Zuführung von Schlaganfallpatienten in das UKSH und in die Sana-Klinik      
N 12     Berichte      
N 12.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR      
N 12.2     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR      
N 12.3     Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bgm., Erteilung eines Auftrages über 250.000,- EUR Europaweite Ausschreibung Nr. 01/2013 über die Durchführung der Unterhaltsreinigung in 9 Objekten der Hansestadt Lübeck, Gewerk: Gebäudereinigung      
N 12.4     Mitteilung gem. § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein über eine getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters hier: Sportplatz Beim Meilenstein, Flur 6, Gemarkung Schlutup      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Ausschreibung: Gutachten für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Feuerwehr Lübeck (Es handelt sich um eine Austauschvorlage zur VO 801)      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antworten für das HA-Protokoll 10.9.2013 zu TOP 5.2 (25 KB)