Online-Dienstleistungen
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Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und –digitalisierung führt Schleswig-Holstein als erstes Bundesland ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und Fischereiabgabe ein. Die Umstellung auf digitale Fischereischeine soll den Erwerb für die Bürger:innen flexibler gestalten und Fälschungen vorbeugen.
Seit dem 1. Oktober 2025 werden neue Fischereischeine, Urlauberfischereischeine und die Fischereiabgabemarken nur noch digital ausgestellt. Bürger:innen, die bereits im Besitz eines Fischereischeins in Papierform sind, können diesen noch mit entsprechender Jahresabgabemarke bis zum 31. Dezember 2029 weiter verwenden. Die zum Angeln erforderlichen Jahresabgabemarken werden jedoch nicht mehr verklebt, sondern als QR-Code ausgestellt.
Die Digitalisierung der alten Fischereischeine ist nur durch einen Behördenbesuch möglich. Alle anderen Leistungen können sowohl in der Behörde als auch digital über entsprechende Onlinedienste erfolgen. Die Umstellung auf digitale Fischereischeine ist nötig, um unter anderem Fälschungen aus dem Verkehr zu ziehen. Zudem wird der Erwerb für die Bürger:innen flexibler gestaltet und die Prüfung durch Ordnungsbehörden vereinfacht.
Mit Einführung der Digitalisierung ändert sich auch die Verwaltungsgebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Bis zum 31. Dezember 2025 kann die Fischereiabgabe für 2025 und auch für bis zu vier Jahre im Voraus zum aktuell gültigen Betrag von zehn Euro erworben werden – sowohl über den Onlinedienst des Landes Schleswig Holstein (www.serviceportal.schleswig-holstein.de) als auch beim Behördenbesuch vor Ort (zzgl. der Verwaltungsgebühr vor Ort ab dem 1. Oktober 2025).
Ab dem 1. Januar 2026 treten dann alle geplanten Rechtsänderungen vollständig in Kraft. So beträgt die Höhe der Fischereiabgabe dann 18 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr des Landes von zwei Euro (in der Summe also 20 Euro pro Jahr) beim Kauf über den Onlinedienst.
Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe im Bürgerservicepunkt des Fachbereich Planen und Bauen im Mühlendamm 10 fallen acht Euro Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe beim Kauf vor Ort 28 Euro pro Jahr zu entrichten sind.
Bei der Beantragung der digitalen Fischereischeine und beim Erwerb der digitalen Jahresabgabemarken sowie der digitalen Urlauberfischereischeine haben die Bürger:innen die Möglichkeit dies weiterhin vor Ort im Bürgerservicepunkt des Fachbereiches Planen und Bauen, Mühlendamm 10, zu folgenden Öffnungszeiten zu erledigen: Montags und dienstags von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Mittwochs ist der Bürgerservicepunkt geschlossen.
Oder auch online unter https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen (Fischereischein) zu erledigen.
Bereits mehr als 200 Online-Dienstleistungen
Die Hansestadt Lübeck stellt bereits über 200 Serviceleistungen auch als digitale Dienstleistung zur Verfügung - nahezu täglich werden es mehr. Eine Übersicht der Online-Dienstleistungen ist abrufbar unter www.luebeck.de/onlinedienste. +++
