Veröffentlicht am 11.11.2025

Lübeck fordert nördlichen Verlauf der Stromtrasse

Schutz des Waldes hat oberste Priorität – Überspannung könnte Eingriff minimieren

Geplanter Trassenverlauf und Nordumgehung

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der 380/110-kV-Höchstspannungsfreileitung Sahms – Lübeck West macht die Hansestadt Lübeck ihre Position zu den von den Vorhabenträgern TenneT TSO GmbH und Infrastrukturgesellschaft Nord GmbH vorgeschlagenen Leitungskorridoren erneut deutlich.

Die ursprünglich von den Vorhabenträgern favorisierte Trasse sieht eine Durchschneidung des im Eigentum der Hansestadt Lübeck stehenden Stadtwalds „Bartelsholz“ vor. Diese Planung würde eine Rodung von rund zehn Hektar Wald sowie eine dauerhafte Höhenbegrenzung der Vegetation entlang der Leitungstrasse nach sich ziehen.

Die Hansestadt Lübeck hatte diese Variante bereits im Rahmen früherer Stellungnahmen abgelehnt und sich für eine nördliche Umgehung des Waldgebiets über landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgesprochen. Dies entspricht auch dem Bürgerschaftsbeschluss vom 24. Juli 2025. Da die Vorhabenträger eine solche Nordumgehung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgen, hat die Stadt die Prüfung einer sogenannten Waldüberspannung gefordert. Diese sieht vor, das Waldgebiet mit höheren Masten zu überbrücken, wodurch die Rodungsfläche deutlich reduziert werden könnte.

Nach aktuellem Stand beabsichtigen die Vorhabenträger, die Überspannungsvariante in das Verfahren einzubringen, sofern die Hansestadt Lübeck dieser Lösung zustimmt. Die Stadtverwaltung bewertet diese Variante als Möglichkeit, den Eingriff in das Ökosystem des Stadtwalds wesentlich zu minimieren.

„Der Schutz des Lübecker Stadtwalds hat für uns hohe Priorität. Wenn sich durch eine technische Lösung wie die Waldüberspannung ein deutlich geringerer Eingriff in den Naturraum erreichen lässt, ist das der verantwortungsvollere Weg“, erklärt Umweltsenator Ludger Hinsen. „Unser Ziel bleibt es, die Energiewende zu unterstützen – aber mit größtmöglicher Rücksicht auf Natur- und Eigentumsbelange.“

Den politischen Gremien wird ein entsprechender Beschlussvorschlag entgegengebracht.

Hintergrund:

Das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der 380/110-kV-Höchstspannungsfreileitung Sahms – Lübeck West läuft derzeit beim zuständigen Landesbetrieb. Die Trasse ist Teil des Bundesbedarfsplans gemäß Anlage Nr. 84 zu § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz und dient der Sicherung der Stromversorgung im Norden Deutschlands.

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