Untersuchungsgebiet Nordwest
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Die Hansestadt Lübeck hat den Prozess zur planerischen Vorbereitung der möglichen Städtebauförderungsmaßnahme Nordwest abgeschlossen. Damit sollte untersucht werden, ob sich die Bereiche rund um die Roddenkoppel für eine weiterführende Programmbeteiligung eignen. Dies wäre neben den zwei laufenden Maßnahmen Altstadt und Moisling die dritte Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung in Lübeck.
Dazu wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt und ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aufgestellt. Der IEK-Entwurf wurde bereits im November 2024 im Schuppen 6 öffentlich vorgestellt, in 2025 wurden die letzten erforderlichen Arbeitsschritte abgeschlossen. Der nun vorliegende Bericht zur VU und zum IEK und das weitere Vorgehen sollen am 27. November politisch beschlossen werden.
Das Planungsteam hat das Gebiet intensiv untersucht. Dazu wurden Fachbehörden angehört, Eigentümer:innen befragt, Testentwürfe erstellt und mögliche Szenarien abgestimmt. Auf Informations- und Beteiligungsveranstaltungen konnten sich zahlreiche Akteur:innen in den Prozess einbringen. Beim öffentlichen Zukunftsforum mit Bürgercheck Ende 2022 in der Kulturwerft Gollan diskutierten rund 140 Teilnehmende intensiv miteinander. Dieser Austausch brachte wertvolle Impulse.
Der Bericht verdeutlicht, dass das Gebiet Nordwest aufgrund seiner zentralen Lage, der vorhandenen Flächen und des Wasserbezugs grundsätzlich ein Entwicklungspotenzial aufweist. Zugleich zeigt die Untersuchung aber auch, dass eine umfassende Gebietsentwicklung aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht möglich ist. So werden weiterhin große Flächenanteile für Hafennutzung und Bahninfrastruktur benötigt. Lärmemissionen, Altlasten, Denkmalschutz sowie Hochwasserrisiko schränken Spielräume für eine städtebauliche Entwicklung ein.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept entwickelt, welches die Teilräume Roddenkoppel und Struckbachtal betrachtet. Darin werden geeignete bauliche Maßnahmen definiert, die auf neuen öffentlichen Freiraum, zusätzliche Wegeverbindungen und Klimaanpassungen abzielen. Diese Maßnahmen bringen planerische Herausforderungen mit sich und lösen einen großen Finanzbedarf sowie erhebliche Kosten- sowie Umsetzungsrisiken aus. Die Gesamtkosten der im IEK dargestellten Baumaßnahmen werden auf etwa 90 Millionen Euro geschätzt.
Grundsätzlich war die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit für die Kommunen ein verlässliches Förderinstrument, um genau solche großen städtebaulichen Gebietsentwicklungen angehen zu können. Durch die gemeinsam getragene Finanzierung von Bund, Land und Kommune konnten beispielsweise brachliegende Flächen, wie ehemalige Hafen- oder Militärgebiete, in Konversionsprojekten öffentlich umgenutzt und entwickelt werden.
Allerdings hat sich das Förderumfeld auf Landesebene verändert: Die Städtebauförderungsmittel sind mittlerweile fünffach überzeichnet, sodass Kommunen nicht sicher mit Fördermitteln planen können. Außerdem treten im nächsten Jahr neue Förderrichtlinien in Kraft, die geänderte Fördertatbestände und -quoten bringen.
Eine öffentlich getragene Stadtentwicklung von Nordwest muss realisierbar und für die Hansestadt Lübeck finanzierbar sein. Aufgrund der prekären öffentlichen Haushalte kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden. So ist die künftige Ausstattung der Städtebauförderung weiterhin offen. Und selbst wenn es Zuwendungen für die Hansestadt Lübeck geben sollte, müssten diese durch hohe kommunale Eigenanteile mitfinanziert und Finanzierungsrisiken im Haushalt abgebildet werden.
Angesichts der nicht gegebenen Durchführbarkeit dieser komplexen und kostenintensiven Gebietsentwicklung empfiehlt die Bauverwaltung daher, mit der Gesamtmaßnahme Nordwest aus der Städtebauförderung auszusteigen. Ein Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt hält grundsätzlich die Möglichkeit einer weiterführenden Programmteilnahme in den kommenden Jahren offen, falls sich die Rahmenbedingungen ändern sollten.
Losgelöst von der Städtebauförderung liegt mit dem IEK eine konzeptionelle Grundlage für die mittelfristige Gebietsentwicklung vor. Diese zeigt das Zielbild und Raumgerüst für eine künftige Entwicklung von Nordwest, das modular für private und öffentliche Grundstücksentwicklungen in dem Bereich herangezogen werden kann. Um solchen Anforderungen weiter gerecht zu werden, und auf etwaige Planungserfordernisse reagieren zu können, soll eine städtebauliche Rahmenplanung aufgestellt werden. Diese könnte auch eine Grundlage für alternative Fördermöglichkeiten oder eine spätere Programmbeteiligung bilden.
Der abschließende VU- und IEK-Bericht sowie die kommunalpolitische Beschlussvorlage sind im Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar (Vorlagennummer VO/2025/14646) und werden nach Beschlussfassung unter www.luebeck.de/nordwest digital veröffentlicht.
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