Wildblumen - für ein bienenfreundliches Lübeck
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Die Hansestadt Lübeck plant einen langfristigen Schutz von Kleingärten im Stadtgebiet. Das von der Lübecker Stadtverwaltung aufgestellte Kleingartenentwicklungskonzept (KGEK) sieht die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Lübecker Kleingartenanlagen vor - in Abstimmung mit den Kleingartenvereinen. Auf Grundlage von Beurteilungen zeigt das Konzept Vorschläge zu Erhalt, Aufbesserung, Umstrukturierung, Umwandlung bestehender oder auch Neuanlage von Kleingartenflächen auf.
Die Entscheidung darüber, ob eine Kleingartenfläche umgenutzt werden soll, liegt bei den Kleingartenvereinen selbst: Die Flächennutzung sowie die Abgabe dieser Flächen liegt in der Verantwortung der Kleingartenvereine zusammen mit dem Kreisverband. Da in den letzten Jahren immer wieder Teile von Kleingartenanlagen, unter anderem wegen hoher Leerstände, von den Vereinen an die Stadt zurückgegeben wurden, hat die Stadtverwaltung mit einem Konzept reagiert.
Eine Umsetzung des KGEK ist dabei nur im Rahmen des Beschlusses der Lübecker Bürgerschaft zur zukunftsorientierten Stadtentwicklung "Lübeck 2030" von 2014 möglich. Dieser Bürgerschaftsbeschluss sieht vor, dass eine Umnutzung von Kleingartenflächen, der Umfang und zeitlicher Planungshorizont entsprechender Maßnahmen nur unter Zustimmung der jeweiligen Kleingartenvereine möglich ist. Darauf weist die Hansestadt Lübeck aufgrund einiger Nachfragen hin.
KGEK als Vorarbeit für Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt
Die Vorgabe der Bürgerschaft wurde im Kleingartenentwicklungskonzept berücksichtigt. Das Konzept dient unter anderem als Vorarbeit für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, der die Art der Flächennutzung in Lübeck bis zum Jahr 2040 regelt. Sollte die Lübecker Bürgerschaft das Konzept beschließen, werden für die betroffenen Kleingartenareale Änderungen an der Darstellung im Flächennutzungsplanentwurf vorgenommen. Der Flächennutzungsplan bereitet mögliche Entwicklungen vor, indem er abprüft, welche Nachnutzung wo empfohlen werden könnte.
Entschieden wird über die Nutzung der Flächen allerdings erst mit dem politischen Beschluss für einen Bebauungsplan, der in jedem Einzelfall zu erstellen ist.
Laut Kleingartenentwicklungskonzept steht die Umsetzung dieser Zielplanung allerdings noch nicht fest – weder organisatorisch noch zeitlich. Dies solle aber im Einvernehmen mit den Kleingartenvereinen erfolgen.
Bürgermeister Jan Lindenau stellt dazu klar: „Die Aufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die langfristige Entwicklung der Stadt zu steuern. Dabei müssen wir uns auch anschauen, ob alle Kleingartenanlagen in Lübeck zukunftsfähig und wo mehr Bedarfe sind. Eine tatsächliche Umnutzung der Flächen kommt aber nur dann in Frage, wenn darüber mit den Kleingartenvereinen Einvernehmen besteht und der Kreisverband die Flächen freiwillig zurück gibt. Die Stadt wird nicht von sich aus tätig, um Flächen aufzugeben“.
Maßgeblich bleibt somit weiterhin, ob Kleingartenvereine in Abstimmung mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. - dem Pächter der Hansestadt Lübeck - freiwillig Flächen zurückgeben möchten. Nur für diesen Fall gelten die aufgestellten Entwicklungsziele. Werden die gepachteten Flächen von den Kleingartenvereinen nicht zurückgeben, bleibt es weiterhin bei der derzeitigen Nutzung.
Die Hansestadt verpachtet rund 350 Hektar Fläche für Kleingartenanlagen
Die Hansestadt Lübeck ist Eigentümerin von rund 350 Hektar Flächen, die an den Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet sind. Der Kreisverband wiederum verpachtet die Flächen an die einzelnen Kleingartenvereine in Lübeck.
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