SEPA-Basislastschriftmandat
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Zum 9. Oktober 2025 startet bundesweit im Zahlungsverkehr die so genannte Empfänger:innenprüfung bei SEPA-Überweisungen. Dies bedeutet, dass die Angaben auf den Überweisungsformularen mit den bei der Bank hinterlegten Daten zu Empfänger:in einer Zahlung automatisiert abgeglichen werden. Nur bei einer 100-prozentigen Übereinstimmung wird die Überweisung auch ausgeführt. Abweichungen führen hingegen dazu, dass die Zahlung nicht oder nur zeitlich stark verzögert getätigt wird. Diese Neuerung gilt für Einzelüberweisungen sowie Daueraufträge.
Bedeutung für den Zahlungsverkehr mit der Hansestadt Lübeck
Die Überprüfung der Angaben bei einer SEPA-Überweisung liegt in der Verantwortung der Auftraggeber:innen. Bei der Hansestadt Lübeck nicht fristgerecht eingehende Zahlungen führen in der Regel zu Mahnungen und lösen dadurch Mehrkosten zu Lasten der Auftraggeber:innen aus.
Um ab den 9. Oktober 2025 einen korrekten Ablauf zu gewährleisten, bittet die Hansestadt Lübeck darum, die Angaben auf dem Formular für SEPA-Überweisungen sorgfältig zu prüfen. Wichtigster Punkt hierbei ist, dass in dem Feld „Angaben zum Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma“ ausschließlich „Hansestadt Lübeck“ angegeben wird. Auch sollte nach einer Überweisung kurzfristig der Kontostand oder Kontoauszug kontrolliert werden, ob die Bank den Auftrag auch wirklich ausgeführt hat.
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