Klimaangepasster Garten
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Die Hansestadt Lübeck plant einen langfristigen Schutz von Kleingärten im Stadtgebiet. Das von der Lübecker Stadtverwaltung aufgestellte Kleingartenentwicklungskonzept (KGEK) sieht die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Lübecker Kleingartenanlagen vor. Während bestehende Anlagen je nach Beurteilung erhalten, aufgebessert, zum Teil umstrukturiert oder gänzlich umgewandelt werden sollen, wird auch die Neuanlage von Kleingärtenflächen geprüft.
„Einerseits ist die Nachfrage nach Kleingartenparzellen besonders seit der Corona-Pandemie stark gestiegen, andererseits mussten in den vergangenen Jahren immer wieder Kleingartenanlagen in der Hansestadt aufgrund hoher Leerstände aus der Nutzung genommen werden“, erklärt Bürgermeister Jan Lindenau. „Diese Diskrepanz erfordert ein strategisches Konzept zur Entwicklung von Kleingartenanlagen, das die Stadtverwaltung nun umzusetzen plant.“
„Mit dem neuen Kleingartenentwicklungskonzept sichern wir den hohen Stellenwert der Kleingärten in Lübeck langfristig und gestalten sie gleichzeitig zukunftsfähig. Kleingärten sind nicht nur Orte der Erholung, sondern auch wichtige Bausteine für Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betont Bausenatorin Joanna Hagen. So sieht es auch Hans Dieter Schiller vom Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V.: „Wir begrüßen die Entwicklungsziele und Maßnahmen der Hansestadt Lübeck, weil sie den Kleingärtnern direkt zugutekommen und den Kleingärten eine langfristige Perspektive geben.“
Das Kleingartenentwicklungskonzept als Wegweiser für Lübecker Kleingartenanlagen
Das Konzept zeigt auf, welche Anlagen in der Hansestadt Lübeck aufgrund ihrer Standorteignung, ihres Funktionszustands sowie der Entwicklungsdynamik als Kleingartenanlage zukunftsfähig sind und welche nicht. Es veranschaulicht zudem, welche Teilflächen entsprechender Anlagen sich für eine Umnutzung eignen. Darüber hinaus wird der Umgang mit Kleingartenanlagen in unterversorgten Stadtteilen und Quartieren beziehungsweise dessen Neuschaffung betrachtet.
Bei der Neuausweisung von Flächen wird der räumliche Bezug zu verdichtetem „gartenlosen“ Wohnungsbau berücksichtigt und die Versorgungssituation mit öffentlichen Grünflächen inklusive Kleingartenanlagen je nach Stadtteil differenziert betrachtet.
Vor allem in St. Lorenz Nord und St. Lorenz Süd besteht die Herausforderung, ausreichend Erholungsflächen zu erhalten und zu schaffen. Aufgrund räumlich-beschränkender Herausforderungen werden hier flexible und individuelle Lösungen urbaner Gärten diskutiert, die zum Beispiel ein nachbarschaftliches Gärtnern ermöglichen. Die Organisationsformen dieser neuen Gartenformen können je nach Initiative unterschiedlich strukturiert sein. Orientierung dafür geben bestehende Netzwerke, zum Beispiel im Rahmen des Projektes „Essbare Stadt“ des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz.
Hansestadt verpachtet rund 350 Hektar Fläche für Kleingartenanlagen
Die Hansestadt Lübeck ist Eigentümerin von rund 350 Hektar Flächen, die an den Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. zur kleingärtnerischen Nutzung verpachtet sind. Der Kreisverband wiederum verpachtet die Flächen an die einzelnen Kleingartenvereine in Lübeck.
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