Online-Dienstleistungen
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Bereits im Mai 2025 wurde bundesweit angekündigt, dass ab August 2025 nur noch digitale Lichtbilder bei der Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln und Ausweisdokumenten verwendet werden dürfen.
Konkret bedeutet das für die Bürger:innen der Hansestadt, dass bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen sowie elektronischen Aufenthaltstiteln Lichtbilder in Papierform ab 1. August 2025 nicht mehr akzeptiert werden. Stattdessen stehen fortan zwei akzeptierte Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder können Bürger:innen ein digitales Lichtbild bei zertifizierten Fotograf:innen oder Drogeriemärkten erstellen lassen, das den biometrischen Anforderungen entspricht. Der Abruf aus der Fotocloud erfolgt hierbei anhand eines QR-Codes. Alternativ lässt sich ein Lichtbild direkt in der Ausländerbehörde oder im Bürgerservice vor Ort an einem der neuen, zertifizierten Fotoautomaten aufnehmen. Die hier aufgenommenen Fotos werden automatisch in das System übertragen.
Bürger:innen, die ein digitales Lichtbild vor Ort machen wollen, sollten spätestens 15 Minuten vor ihrem Termin eintreffen, da es zu Wartezeiten am Fotoautomaten kommen kann.
Mit diesem Schritt schließt die Hansestadt Lübeck den bereits für Mai 2025 angekündigten bundesweiten Digitalisierungsprozess der Ausweisbeantragung ab.
Detaillierte Informationen zu den Standorten der Fotoautomaten und Anforderungen an digitale Lichtbilder finden sich unter www.luebeck.de/buergerservice sowie www.bsi.bund.de.
Bereits mehr als 200 Online-Dienstleistungen
Alternativ zum Termin stellt die Hansestadt Lübeck bereits über 200 Serviceleistungen auch als digitale Dienstleistung zur Verfügung - nahezu täglich werden es mehr. Eine Übersicht der Online-Dienstleistungen ist abrufbar unter www.luebeck.de/onlinedienste. +++
