Veröffentlicht am 26.11.2024

Gleichstellung trägt zur Fachkräftesicherung bei

Bürgermeister und Gleichstellungsbeauftragte legen aktuelle Zahlen vor

Alle vier Jahre stellt die Kommunalverwaltung die städtischen Regularien zu Frauenförderung und Gleichstellung auf den Prüfstand. So verlangt es das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz (§11(1) GStG). Nun liegt in der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am Donnerstag, 28. November 2024, der neue „Rahmenplan zur Gleichstellung und Frauenförderung 2024“ zur Beschlussfassung vor.

Die Stadtverwaltung stellt darin ihre eigenen Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes der vergangenen Jahre auf den Prüfstand - und entwickelt neue Maßnahmen.

Im Zeitlauf von fast 30 Jahren ist der Frauenanteil an den Bereichsleitungen der Hansestadt Lübeck von knapp 20% im Jahr 1996 auf jetzt 44% gestiegen.
Klassische Themenfelder bleiben nach wie vor der niedrige Frauenanteil bei der Feuerwehr oder in den gewerblich-technischen Berufen und der niedrige Männeranteil in den Sozial- und Erziehungsberufen.

„Der Blick auf die aktuellen Zahlen macht deutlich, dass sich einiges getan hat und die Gleichstellung der Geschlechter bei der Hansestadt Lübeck in vielen Teilen gelebte Praxis ist: durch gemeinsames Agieren von Verwaltungsleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und vielen Führungskräften, die gemeinsam für eine von Geschlechtergerechtigkeit geprägten Arbeitskultur stehen“, so führen Bürgermeister Jan Lindenau und Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse im gemeinsame Vorwort aus.
Die Herausforderung der nächsten Jahre sei allerdings, die erreichten Gleichstellungsziele zu halten. Wir können nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass bei der Hansestadt Lübeck ja schon alles im grünen Bereich ist. Denn in den nächsten Jahren werden die entscheidenden Weichen gestellt für eine Personalpolitik der Hansestadt Lübeck, die die gesellschaftliche Aufgabe bewältigt, die wir als Kommune für die Bürger:innen unserer Stadt, leisten müssen. Gleichstellung trägt zur Fachkräftesicherung bei. Der Rahmenplan zur Gleichstellung und Frauenförderung ist ein entscheidender Baustein für dieses gemeinsame Ziel.“ Der geänderte Name „Gleichstellungsplan“ verdeutliche zudem, dass es um nachhaltige Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in der Personalpolitik gehe und nicht mehr nur um klassische Frauenförderung.

Neue Maßnahmen wie z.B. Jobsharing, Führung auf Probe, Angebote für Ferienbetreuungsangebote -die zum Teil in den städtischen Gesellschaften schon vorhanden- sollen die Erfolgsgeschichte fortschreiben. Gleichzeitig lerne damit die Hansestadt Lübeck von ihren städtischen Gesellschaften. „Und wir hoffen auch, dass die städtischen Gesellschaften durch die zeitgleiche Behandlung in den politischen Gremien ebenso andersherum von erfolgreichen Maßnahmen für mehr Frauen in der Führungsebene lernen“, so Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse.

Dem kritischen Hinweis in der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten zu der niedrigen Bezahlung der Reinigungskräfte in der EG 1 begegnet der Bürgermeister bereits mit der Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die die Aufgaben und die sachgerechte Bezahlung der Reinigungskräfte überprüfen soll. „Wenn 72 % der städtischen Reinigungskräfte in der EG 1 arbeiten – und das in Teilzeit, wissen wir, dass auch diese Frauendomäne bisher keine existenzsichernde Beschäftigung darstellt. Dass dies nun endlich aktiv angegangen werden soll, halte ich für dringend überfällig“, so Lübecks Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse.

„Wir haben mit dem ‚Rahmenplan Gleichstellung‘ bewusst im Zeitlauf gewartet, um Daten für Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften zeitgleich vorlegen zu können“, so Bürgermeister Jan Lindenau. Denn bei Personalentwicklung und Gleichstellung können und müssen Stadtverwaltung und Eigenbetriebe einerseits und kommunale Gesellschaften andererseits voneinander lernen - im Sinne eines Gesamtkonzerns Hansestadt Lübeck."

Der neue Rahmenplan zur Gleichstellung 2024 ist online im Rats-Infosystem (www.luebeck.de/politik) zu finden, TOP 8.2. im Hauptausschuss am 26. November und TOP 9.47 in der Bürgerschaft am 28. November 2024. +++

Quelle: Frauenbüro