Der Herbst ist die perfekte Zeit, um den Garten winterfest zu machen. Neben dem Schutz empfindlicher Pflanzen und dem Verstauen von Gartenmöbeln steht auch der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern auf der To-Do-Liste vieler Lübecker Gartenbesitzer:innen. Dieser ist nicht nur wichtig für die Gesundheit der Pflanzen – er leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Warum ist der Rückschnitt wichtig?
Überwachsene Hecken und Sträucher können die Sicht an Straßenkreuzungen, Einfahrten oder Fußgängerüberwegen erheblich einschränken. Sie ragen oft in Geh- und Radwege hinein und machen diese unpassierbar. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt sorgt dafür, dass Sichtlinien frei bleiben, Verkehrsflächen nicht eingeschränkt werden und alle Verkehrsteilnehmer:innen – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im Auto – sicher unterwegs sind.
Die Hansestadt Lübeck möchte daher einige Tipps zum Heckenrückschnitt geben, mit denen die Lübecker:innen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Straßen und Wegen beitragen können:
1. Sichtlinien freihalten: Beim Rückschnitt sollte darauf geachtet werden, dass Straßen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Pflanzen sollten bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden, um Geh- und Radwege sowie Einfahrten freizuhalten.
2. Regelmäßige Pflege: Ein jährlicher Rückschnitt im Herbst ist ideal, um das Wachstum der Pflanzen unter Kontrolle zu halten und dauerhaft freie Verkehrsflächen zu gewährleisten.
3. Sichere Arbeitsweise: Scharfe, geeignete Werkzeuge für einen sauberen Schnitt sowie angemessene Schutzkleidung tragen zur Sicherheit bei der Gartenarbeit bei.
4. Umweltgerechte Entsorgung: Schnittreste sollten über die Grünschnitt-Sammelstellen oder Biotonnen entsorgt werden.
5. Gemeinschaftliche Verantwortung: Nachbarn können auf die Bedeutung des Rückschnitts für die Verkehrssicherheit hingewiesen werden, um gemeinsam die Sicherheit in der Umgebung zu verbessern.
Rückschnitt im Herbst schützt auch die Natur
Die Hecken und Sträucher auf den Grundstücken tragen nicht nur dazu bei, die Stadt grüner zu machen, sie schaffen gleichzeitig einen wichtigen Lebensraum für Vögel und andere Tiere. Denn gerade Vögel suche Hecken während ihrer Brutzeit von März bis Oktober gerne als Brutplatz auf.
Der durch den Hecken- bzw. Strauchschnitt verursachte Lärm und die Nähe zum Nest stellen für die brütenden Vögel extremen Stress dar, was diese im schlimmsten Fall dazu treibt, ihr Nest für immer zu verlassen, so dass die zurückgebliebenen Jungtiere sterben.
Vom 1. März bis 30. September gilt daher ein Schnittverbot für Hecken und Sträucher, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Zuwachs sind in diesem Zeitraum erlaubt.
Ein umfassender Rückschnitt im Herbst ist daher ein optimaler Zeitpunkt, um sowohl den Verkehrssicherungs- als auch den Naturschutzpflichten nachzukommen.
Falls ein Rückschnitt während der Schnittverbotszeit notwendig wird, beispielsweise zur Wahrung der Verkehrssicherheit, kann die untere Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck unter naturschutz@luebeck.de kontaktiert werden. Eine individuelle Beratung klärt dann das weitere Vorgehen.
Gemeinsam für ein sicheres und grünes Lübeck
Ein gepflegter Hecken- und Strauchrückschnitt trägt erheblich zur Sicherheit auf Lübecks Straßen und Wegen bei. Mit einem gezielten Einsatz im Herbst können Verkehrssicherheit und Umweltschutz in Einklang gebracht werden.
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