Veröffentlicht am 23.10.2024

Stadt, Polizei und Veranstalter ziehen Konsequenzen für künftige Fußballmatches

Vereine sind in der Pflicht, auf kleine Gruppe gewaltbereiter Fans einzuwirken

Anlässlich der Fußballpartie des 1. FC Phönix Lübeck gegen den VfB Lübeck am 6. Oktober 2024 kam es aufgrund von Teilnehmenden eines Fanmarsches zu Gefahrensituationen im Stadion Buniamshof. Um derartige Eskalationen künftig zu vermeiden, hat die Hansestadt Lübeck im gemeinsamen Dialog mit dem Veranstalter, dem 1. FC Phönix Lübeck, sowie der Polizeidirektion Lübeck die Gesamtsituation analysiert und bewertet. Alle Beteiligten sind sich einig, dass einer gewaltbereiten, kleinen Fanszene engere Grenzen für ein solches Fußballmatch gesetzt werden müssen, damit sich alle Zuschauer:innen zu jeder Zeit und an jedem Austragungsort sicher fühlen können. Gewaltbereiten Personen muss klar sein, dass jede Stadionordnung den Ausschluss dieser Personen vom Besuch solcher Events vorsieht.

Keine Toleranz gegenüber gewaltbereiten Störern

Die Begehung von Straftaten durch gewaltbereite Anhänger von Fußballvereinen im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung, bei der in der überwiegenden Anzahl friedliche Fans, darunter auch Kinder und Familien, anwesend sind, wird nicht toleriert und von der Polizei konsequent verfolgt.

Mit Blick auf zukünftige Fußballspiele sieht die Hansestadt Lübeck die Vereine weiterhin in der Verantwortung, hinsichtlich eines regelkonformen Verhaltens am Veranstaltungsort auf die kleine Gruppe gewaltbereiter Fans einzuwirken. Wichtigstes Ziel ist es, die gewaltbereiten Störer zukünftig aus dem städtischen Stadion am Buniamshof fern zu halten.

Rückblick: Derby und Ablauf am Spieltag:

Nach erfolgter Abstimmung und Anmeldung hat die Hansestadt Lübeck zur Durchführung des Fußballspiels zwischen dem 1. FC Phönix Lübeck und dem VfB Lübeck das Sportgelände am Buniamshof zur Verfügung gestellt. Bei den bisherigen Begegnungen in den letzten Jahren auf dem Buniamshof gab es keine sicherheitsrelevanten Vorfälle. In der Vorphase des Stadtderbys stand die Polizei im engen Austausch mit dem Veranstalter. In diesem Zusammenhang wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Veranstaltung festgelegt, die als Grundbaustein für das zu erstellende Veranstaltungskonzept dienten. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem auch Aspekte einer angepassten Einlasssituation am Buniamshof, um eine Fantrennung im Heimbereich durchführen zu können.

Am Spieltag führten Anhänger des VfB Lübeck einen Fanmarsch durch. Dieser wurde von der Polizei begleitet und war störungsfrei. Das Eintreffen des Fanmarsches am Buniamshof, insbesondere der Einlass der Fans des VfB Lübeck in den Stadionbereich, verlief jedoch anders, als vorgesehen.

Die Teilnehmenden des Fanmarsches drängten gemeinschaftlich in den Tribünenbereich des Stadions. Mit Blick auf die Gesamtsituation, das Gedränge im Eingangsbereich und dadurch bedingter potenzieller Gefahren wurde dieses zugelassen. Das Fußballspiel konnte nach zeitlicher Verzögerung angepfiffen werden.

Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel ermittelt die Polizei aufgrund einzelner, strafbarer Handlungen, unter anderem wegen des Verdachts der Sachbeschädigung, Körperverletzung und des Verdachts des Raubes einer Fahne. Weiter werden Hinweise auf Ausrufe von Fans auf strafrechtliche Relevanz überprüft. Die Ermittlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. +++