Gemäß Bürgerschaftsbeschluss will die Hansestadt Lübeck auf dem Weg zu einer Verkehrswende darauf hinarbeiten, dass zukünftig 20 % aller Wege (sog. Modal Split) mit dem Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) zurückgelegt werden. Derzeit beträgt der Anteil lediglich 11 %. Ob und wie dies gelingen kann, wird im Rahmen von drei nun vorliegenden Gutachten untersucht:
- Der 5. Regionale Nahverkehrsplan (5. RNVP)
- Die Potenzialanalyse für eine Straßenbahn
Der RNVP ist eine Pflichtaufgabe und muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Er stellt die mittelfristige Planung dar, wie der regionale Nahverkehr weiterentwickelt werden soll. Sollte die Lübecker Bürgerschaft diesen beschließen, wird ein flächendeckender „Integraler Taktfahrplan“ in Lübeck eingeführt. Dieser umfasst weitere 10 min-Taktachsen und vor allem eine bessere Verknüpfung zwischen den Buslinien und an den Bahnhaltepunkten. „Den Busverkehr in Lübeck weiter zu verbessern ist erklärter Wille von Politik und Verwaltung. Wir werden trotz angespannter Haushaltslage weiterhin versuchen, so viele Maßnahmen wie möglich umzusetzen. Die jetzige Planung ist ein weiterer, wichtiger Schritt für mehr Attraktivität des Busverkehrs“, so Bürgermeister Jan Lindenau.
Die langfristige Perspektive für den ÖPNV stellen die beiden anderen Vorlagen dar – und zwar im Rahmen von zwei verschiedenen Szenarien: Im „Verkehrswendeszenario“ wird untersucht, wie weit man das Bussystem in Lübeck sinnvoll ausweiten kann. Welcher Effekt auf die Nachfrage tritt ein und wie viele Busse verträgt eigentlich unsere Stadt? Einen alternativen Ansatz stellt die bereits seit Jahren diskutierte Wiedereinführung einer Straßenbahn dar. Hier liegt nun ebenfalls ein Gutachten vor, dass die Effekte und die Machbarkeit untersucht. „Ich glaube wir haben hier ein sehr umfassendes und rundes Paket geschnürt, um den ÖPNV der Zukunft zu gestalten“, zeigt sich Bausenatorin Joanna Hagen erfreut. „Es erwartet uns eine spannende Diskussion in den politischen Gremien. Insbesondere das Straßenbahngutachten zeigt sehr anschaulich, dass angesichts der Tragweite jede Entscheidung gut überlegt sein will.“
Die drei Vorlagen stehen zunächst am 7. Oktober auf der Tagesordnung des Bauausschusses.
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