Veröffentlicht am 01.08.2024

Hinweise zu Liegeverboten für die Freizeitschifffahrt

Neue Beschilderung weist auf geltende Reglung im Wall- und Hansahafen hin

Blick auf die Lübecker Wallhalbinsel

Ein Liegeplatz nahe der Lübecker Altstadt ist bei Sportbootbesitzer:innen sehr beliebt. Trotz eines vielfältigen und ausreichenden Angebots an Sportboothäfen, verzeichnet die Lübeck Port Authority (LPA) verstärkt Freizeitsegler:innen und Sportbootkapitän:innen in den Stadthäfen, die widerrechtlich an dafür nicht zugelassenen Kaikanten festmachen. Betroffen sind insbesondere der Wall- und der Hansahafen. Dies führt zu gefährlichen Situationen, denn die hohen Kaikanten sind nicht für Sportboote ausgelegt. Um an Land zu kommen, müssen die Bootsnutzer:innen über ungesicherte Leitern „an Land klettern“. Zudem steht an diesen Kaikanten nicht die notwendige Infrastruktur wie Wasser und sanitäre Anlagen, Strom oder Müllentsorgung zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund hat sich die LPA entschlossen, durch eine entsprechende Beschilderung auf die geltende Regelung hinzuweisen. Entsprechend der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStro) wird damit auf das Liegeverbot für alle Sportboote für die Kaianlagen an der Nordspitze der nördlichen Wallhalbinsel, für Teile des Behnkais im Hansahafen sowie für die Kaianlagen im Wallhafen aufmerksam gemacht.

Die LPA bittet darum, dass die an den beschilderten Kaianlagen liegenden Sportboote von den Eigentümer:innen oder Fahrzeugführer:innen umgehend entfernt werden. Widerrechtlich liegenden Sportboote droht sonst die kostenpflichtige Entfernung.

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