Veröffentlicht am 04.06.2024

Parkregelung in der Braunstraße wird beschildert

Gefährdungslage an Engstelle der Straße soll mit Haltverbotsschildern verbessert werden

Aufgrund mangelnder Restfahrbahnbreiten ist an einer verengten Stelle im östlichen Abschnitt der Braunstraße zwischen den Hausnummern 7 und 11 kein Parken zulässig. Dies wird künftig mit einer entsprechenden Beschilderung verdeutlicht.

In diesem Bereich der Braunstraße besteht bereits ein absolutes Haltverbot aufgrund der schmalen Fahrbahn nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO. Dieses wird jedoch regelmäßig missachtet, wodurch es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt: Fahrzeuge müssen auf den nördlichen Gehweg ausweichen, um an parkenden Autos vorbeifahren zu können.

Durch das Überfahren der in diesem Bereich sehr schmalen Gehwege entsteht ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Fußgänger:innen. Gerade ältere Menschen mit Rollator oder Menschen mit Rollstuhl haben keine Möglichkeit auszuweichen.

Daher wird zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Verkehrsregelung im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Halteverbotsbeschilderung ergänzt. Ein Nichteinhalten dieser Regelungen kann entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet werden.  

Es ist verständlich, dass Parkplätze begrenzt sind und das Parken somit manchmal eine Herausforderung darstellen kann. Doch wenn sich alle bewusst dafür entscheiden, Rücksicht zu nehmen und die Regeln zu respektieren, schafft das eine Umgebung, in der alle Verkehrsteilnehmenden sicher und ohne Behinderung unterwegs sein können.

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