Veröffentlicht am 14.05.2024

In vielen Einbahnstraßen wird die Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben

Stadt prüft Einbahnstraßen als Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs

Nach und nach prüft die Hansestadt Lübeck alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet auf die Möglichkeit, die Gegenrichtung für Radfahrende freizugeben. Die Maßnahme soll der Förderung des Radverkehrs dienen.

In den folgenden Straßenabschnitten wird eine Freigabe in Gegenrichtung erfolgen:

·         Blücherstraße zwischen Wakenitzstraße und Zietenstraße

·         Seydlitzstraße zwischen Zietenstraße und Wakenitzstraße

·         Yorckstraße zwischen Wakenitzstraße und Zietenstraße

·         Wakenitzstraße zwischen Zietenstraße und Kalandstraße


Voraussichtlich nach den Pfingstfeiertagen wird die Beschilderung aufgestellt, mit der die neue Regelung in Kraft tritt. Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt dann die Nutzung beider Fahrtrichtungen für Radfahrende.

In Kürze ist außerdem die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung in der Friedrichstraße und in der Billrothstraße vorgesehen.

Eine Freigabe der Wakenitzstraße zwischen der Kalandstraße und der Moltkestraße wird es aus Sicherheitsaspekten nicht geben, da hier eine sichere Weiterführung der Radfahrenden in Richtung Innenstadt (Rehderbrücke) nicht gewährleistet werden kann. Auch ein Zweirichtungsradverkehr zwischen der Wakenitzstraße und der Hüxtertorallee ist nicht möglich, da dieser zu Konflikten und Unfällen führen kann und innerorts nicht den Regelwerken entspricht.

+++