Veröffentlicht am 25.09.2023

Balkonsolaranlagen in Lübeck – Förderung noch bis Ende November möglich

Stadt unterstützt klimafreundliche Energieversorgung mit 200 Euro pro Antrag

Das Förderprogramm für Balkonsolaranlagen hat inzwischen über 700 Lübeckerinnen und Lübecker bei ihrer klimafreundlichen Energieversorgung unterstützt. Die gute Nachricht: Es sind noch weitere Förderplätze offen, sodass Anträge auf 200 Euro Förderung noch bis zum 30. November 2023 gestellt werden können. Wichtig ist, dass die Anlage vor Antragstellung gekauft und installiert wurde. Außerdem muss sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das alles lässt sich mit überschaubarem Zeitaufwand online in die Wege leiten. 

Das Förderprogramm für Balkonsolaranlagen startete Anfang des Jahres 2023 mit einem zweistufigen Verfahren und 500 Förderplätzen. Diese waren nach wenigen Wochen vergeben, woraufhin die Lübecker Bürgerschaft im April eine Aufstockung der Mittel beschloss. Erhöht würde nicht nur die Zahl der Förderplätze, sondern auch die Qualität der Antragstellung. Senator Hinsen erfreut: „Der neue digitale Ansatz erleichtert es nicht nur unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern vereinfacht auch unsere internen Abläufe. Dadurch können wir die Anträge trotz knappen Personals zügig bearbeiten.“

Die Anforderungen für das Förderprogramm beschränken sich aufs notwendige Minimum. So können Nutzerinnen und Nutzer selbst entscheiden, welchen Stecker sie verwenden möchten – nur von Mehrfachsteckdosen wird entschieden abgeraten. Die Balkonkraftwerke können, etwas handwerkliches Geschick vorausgesetzt, auch ohne Fachbetrieb eigenhändig installiert werden. Auch Anlagen, die momentan auf 600 Watt beschränkt sind, aber 800 W leisten könnten, sind erlaubt. Die, ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung im Marktstammdatenregister, wird durch Eintragung der entsprechenden Anmeldenummer (SEE-Nummer) im Förderantrag sichergestellt. Der Netzbetreiber TraveNetz zeigt sich ebenfalls flexibel. Gleich nach der online-Eintragung im Einspeiseportal kann eine Anlage bereits in Betrieb genommen werden, auch wenn ein alter Stromzähler verbaut ist. Dieser wird dann im Nachgang kostenlos ausgetauscht.

Alle gesammelten Informationen und Dokumente gibt es unter: www.luebeck.de/bpv

+++