Der Grenzweg wird auf einer Länge von rund 240 Metern von Montag, 24. April bis voraussichtlich 14. Juli 2023 saniert. Die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn beginnt am Einmündungsbereich zur Dänischburger Landstraße und endet am Sackgassenende. Die Erneuerung erfolgt in drei Bauabschnitten.
Gehwege und Straßenbeleuchtung zuerst
Im Rahmen des ersten Bauabschnitts erfolgt die grundhafte Erneuerung der Gehwege sowie der Straßenbeleuchtung. Während dieser Baumaßnahme kann die Fahrbahn noch von den Anliegern des Grenz-, Pilz- und Moosweges, zwecks Erreichbarkeit der Grundstücke genutzt werden. Fußgänger werden behelfsmäßig über die Fahrbahn geleitet. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist es erforderlich, ein Halteverbot auf ganzer Länge des Grenzweges einzurichten.
Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung
Nach erfolgter Fertigstellung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung wird im Anschluss die Fahrbahn grundhaft erneuert. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Sanierung in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird die Fahrbahn vom Sackgassenende bis zum Einmündungsbereich Moosweg unter Vollsperrung erneuert. In dieser Zeit bleibt der Moosweg, sowie der Grenzweg 1-5 noch uneingeschränkt erreichbar. Nach Erneuerung der Fahrbahn in diesem Bereich wird die Verkehrsführung umgestellt und eine Vollsperrung des kompletten Grenzweges ab Einmündungsbereich Dänischburger Landstraße eingerichtet.
Der Gehweg bleibt für die Dauer der Baumaßnahme uneingeschränkt nutzbar. Aufgrund der geringen Straßenbreite und der Sackgassenlage, kann aus Mangel an Alternativen keine Umleitungsstrecke für den Rad- und Anliegerverkehr ausgewiesen werden.
Vorrausetzung für die Einhaltung der genannten Termine ist eine günstige Witterung. Bei Regenwetter verschieben sich die Termine entsprechend.
Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. +++