Am Sonntag, 14 Mai 2023, wird die Bürgerschaft und der Senior:innenbeirat neu gewählt. Eine Wahl kann nur durchgeführt werden, wenn die Bürger:innen aktiv am Ablauf mitwirken. Vor diesem Hintergrund sucht die Hansestadt Lübeck Wahlhelfer:innen.
Es werden rund 1200 freiwillige Wahlhelfer:innen benötigt die in 111 Urnenwahllokalen und 28 Briefwahllokalen am Wahlsonntag im Stadtgebiet die ordnungsgemäße Stimmabgabe und Stimmauszählung sicherstellen.
Wahlhelfer:in werden kann jede:r, der/die auch zur Kommunalwahl 2023 wahlberechtigt ist. Dies sind alle deutschen Staatsangehörigen ebenso wie alle Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben sowie nicht per richterlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.
Acht Wahlhelfer:innen bilden einen Wahlvorstand, der am Wahlsonntag den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellt. Die Mitwirkenden kümmern sich vor Ort um die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Stimmzettelausgabe, die Ermittlung der Wahlbeteiligung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Notwendiges Wissen wird entweder durch eine Schulung oder durch Informationsmaterial vermittelt. Soweit möglich erfolgt ein Einsatz in Wohnortnähe.
Für das Ehrenamt wird ein Erfrischungsgeld zwischen 50 und 75 Euro gezahlt. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Darüber hinaus besteht für die Dauer der Tätigkeit ein Unfallversicherungsschutz.
Alle, die Interesse haben bei der Wahl und Auszählung mitzuwirken, können sich im Wahlbüro telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122-1230 oder per Mail an wahlen@luebeck.de melden. Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/wahlhelfer-in .
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