Durch das neue „Wohngeld plus 2023“, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, soll sich der Wohngeldbetrag bundesweit durchschnittlich von rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. Die Reform des Wohngeldes enthält drei Komponenten, um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen höheren Wohnkosten besser abzufedern: Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden durch eine Heizkostenkomponente, eine Klimakomponente sowie die Anpassung der Wohngeldformel deutlich stärker unterstützt. Für die Hansestadt Lübeck bedeutet die Gesetzesänderung, dass statt bisher rund 2.500 Wohngeldhaushalte in 2023 mindestens 7.500 Haushalte wohngeldberechtigt sein werden.
Das neue Wohngeld können Bürger:innen auch online über die Webseite der Hansestadt Lübeck beantragen. „Ich freue mich, mit der Möglichkeit der Online-Beantragung den Zugang zum Wohngeld für die Anspruchsberechtigten unkomplizierter gestalten zu können“, so Claudia Schwartz, die Bereichsleiterin der Sozialen Sicherung. Auf der Seite www.luebeck.de/onlinedienste sind bereits rund 90 Verwaltungsleistungen zu finden, die bequem von zu Hause aus beantragt werden können. Für die Wohngeld-Beantragung ist das Anlegen eines Servicekontos die Voraussetzung. Dafür wird lediglich eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort benötigt.
„Mit der Online-Beantragung bieten wir den Bürger:innen zusätzlichen Service und entlasten die Kolleg:innen vor Ort, weil weniger Antragsteller:innen vorstellig werden. Das wird helfen, die Welle an Anträgen besser zu bewältigen und die Bürger:innen früher zu entlasten. Wir gehen damit konsequent den Weg der Verwaltungsmodernisierung und arbeiten gemeinsam mit den Fachbereichen daran, im Laufe des Jahres 2023 weitere Online-Dienstleistungen für die Bürger:innen anzubieten“, sagt Dr. Stefan Ivens, Chief Digital Officer der Hansestadt Lübeck.
Zusätzlich zum einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger in 2022 wird es einen erneuten einmaligen Heizkostenzuschuss im Januar 2023 geben, der allen wohngeldberechtigten Haushalten zu Gute kommt und dessen Höhe sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder richtet.+++