„Zum Mitnehmen bitte!“, das ist bis heute meist mit Wegwerfverpackungen und Ressourcenverschwendung verbunden. In Lübeck zeichnet sich schon seit längerer Zeit eine Trendwende ab, die durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG2), frischen Aufwind bekommt. Mit der ab Januar 2023 bundesweit geltenden Gesetzesänderung werden Anbieter:innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, ihren Kund:innen Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Ausgenommen davon sind nur Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Auch diese müssen jedoch, falls gewünscht, von den Kund:innen selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Außerdem müssen sie sichtbar im Verkaufsraum auf die neuen Regelungen hinweisen.
Lübecker:innen können damit ab kommendem Jahr noch mehr Gutes tun, denn das Mehrfachverwenden spart Material und Energie. Dieser geringere Energieverbrauch entlastet übrigens auch das Klima: Ein Mehrwegbechersystem beispielsweise verursacht 50 bis 80 Prozent weniger CO2-Emissionen verglichen mit Einwegbechern. Außerdem können Verpackungen, die nicht weggeschmissen werden, nicht im Meer landen oder unser Stadtbild verschandeln. Umweltsenator Ludger Hinsen erwartet viele weitere positive Impulse für die Stadt: „Mehrwegsysteme sind ein großer Schritt zur Müllermeidung. Das entlastet unsere Entsorgungsbetriebe und macht Lübeck lebenswerter. Darüber hinaus kann die lokale Wirtschaft von den Kreislaufsystemen profitieren. Es fließt weniger Geld an die globale Verpackungsindustrie, stattdessen tragen Lübecker:innen mit Mehrweg zur Wertschöpfung vor Ort bei.“
Erfreut über die Gesetzesänderung ist auch die Lübecker Initiative „Wir für Mehrweg“, die seit Jahren den Weg für Mehrweggeschirr bereitet. Zuletzt organisierte sie, zusammen mit der Initiative plastikfreie Stadt und der Handwerkskammer Lübeck, eine Schüssel-Schau auf der eine Vielzahl von Anbietern ihre Mehrwegalternativen präsentierten. Neben klassischen Pfandsystemen gibt es viele gut durchdachte App basierte Systeme.
Umfangreiche Informationen für Verbraucher:innen und Gastronomiebetriebe stehen auf der Website www.luebeck.de/mehrweg zur Verfügung. So auch zu den Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelüberwachung: „Mehrwegverpackungen und Hygiene sind kein Widerspruch“, betont Birgit Hartmann, Leiterin des Bereichs Umwelt- Natur- und Verbraucherschutz (UNV) der Hansestadt Lübeck. „Über unsere Internetseiten sind zahlreiche Hilfestellungen verlinkt“.
Bei darüber hinaus gehenden Fragen zur hygienischen Umsetzung, gibt der Bereich UNV gerne Hilfestellung, telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 3984 oder per E-Mail mit dem Stichwort Mehrweg an UNV@luebeck.de.+++