Veröffentlicht am 11.11.2022

Nachträglicher Erwerb des mittleren Schulabschlusses für Nichtschüler:innen im Frühling 2023

Anträge können noch bis zum 27. Januar 2023 eingereicht werden

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck bietet allen Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht Schüler:in einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Die Prüfung wird vor einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss abgelegt. Anträge können beim Schulamt in der Hansestadt Lübeck per Email an luebeck@schulamt.landsh.de oder per Telefon (0451) 122 - 4093 angefordert werden.

Die schriftlichen Anträge sowie weitere Anlagen müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzten Zeugnisses und einem schulisch beruflichen Lebenslauf bis zum 27. Januar 2023 beim Schulamt eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die schriftlichen Prüfungen finden im Mai 2023 statt, die mündlichen Prüfungen beginnen ab Ende Juni 2023.

Am Donnerstag, 12. Januar 2023, um 18 Uhr findet in der Mensa der TraveGrund- und Gemeinschaftsschule am Kirchplatz 7 in 23569 Lübeck, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer:innen statt. Hier werden Interessierte eingehend über den Verlauf der Prüfung, das Prüfungsformat und Bewertungen informiert.

Bei Fragen zum Verlauf der Prüfung oder zu Prüfungsinhalten können sich Interessierte auch telefonisch an die Prüfungsleiterin Frau Rössig unter der Rufnummer (0451) 122 - 84222 oder per Mail an anne-marie.roessig@schule-sh.de wenden.

Telefonische Sprechzeiten sind montags in der Zeit von 8 Uhr bis 10 Uhr.

+++