Seit Wegfall der bisherigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben immer mehr Bundesbürger:innen einen Reisepass beantragt. Aufgrund der seit Wochen verstärkten Nachfrage von Reisepässen kommt es aktuell zu Verzögerungen beim Produktionsprozess. Dadurch verlängert sich die Ausstellung des Reisepasses und dauert deutlich länger als normalerweise. Deutschlandweit lag die Produktionszeit im April bei durchschnittlich knapp vier Wochen.
Die Bundesdruckerei arbeitet mit Hochdruck im Drei-Schicht-Betrieb an sieben Tagen in der Woche an der Bearbeitung der Reisepass-Bestellungen. Eine vorübergehende Verlängerung der gewohnten Lieferzeiten lässt sich jedoch leider nicht vermeiden es wird um Verständnis gebeten.
Alternativ Express-Pass beantragen
Das Ordnungsamt empfiehlt Bürger:innen, die dringend für eine bereits geplante Reise ins Ausland benötigen, einen Express-Pass zu beantragen. Ein entsprechender Termin kann per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de angefragt werden. Die Dringlichkeit muss mit geeigneten Belegen bei Anfrage nachgewiesen werden, zum Beispiel durch das Beifügen eines Flugtickets oder ähnlichen Reisedokumenten. Zudem sollten Bürger:innen mindestens zwei Wunschtermine mit Uhrzeit und zwei mögliche Standorte mit angeben.
Expresspassbestellungen, die Werktags (Montag bis Freitag) bis 12 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12 Uhr, an die Passbehörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag, wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
· Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren werden zusätzlich zu der jeweiligen Gebühr 32 Euro erhoben. Mitzubringen sind:
· Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
· aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -, das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht),
· Personalausweis und
· Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
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