Veröffentlicht am 08.04.2022

Landtagswahl: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 17. April 2022

Ab 11. April 2022 Ausgabe der Briefwahlunterlagen in vier Lübecker Bürgerservicebüros

Margit Schönborn, Abteilungsleitung Ausländerbehörde; Lutz Dabelstein, Projektleitung Wahlen und Abteilungsleitung Logistik, Statistik und Wahlen; Jan Lindenau, Bürgermeister der Hansestadt Lübeck und Kreiswahlleiter und Beate Lege, Stellvertretende Kreiswahlleiterin und Bereichsleitung Logistik, Statistik und Wahlen erklären im Lichthof den Ablauf der Landtagswahl. (v.l.n.r.) (8. April 2022)

Am 8. Mai 2022 wird der 20. Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt. Die Amtszeit der 69 Abgeordneten (Regelzahl) beträgt fünf Jahre. In Schleswig-Holstein hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden in 35 Wahlkreisen des Landes 35 Mandate im Wege der Mehrheitswahl vergeben; hier ist der/diejenige Bewerber:in auf einem Kreiswahlvorschlag gewählt, die oder der die meisten abgegebenen gültigen Stimmen im Landtagswahlkreis erreicht hat. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Aus den Landeslisten der Parteien werden die übrigen 34 Bewerberinnen und Bewerber durch Verhältniswahl gewählt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 8. bis 17. April 2022 zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

„Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden die Zusammensetzung des 20. Landtages und damit die zukünftige Entwicklung in Schleswig-Holstein. Demokratie lebt vom Mitmachen! Mit dem dezentralen Briefwahlangebot in den Bürgerservicebüros oder der Online-Bestellung der Briefwahlunterlagen ist wählen noch einfacher. Ich danke allen haupt- und ehrenamtlichen Wahlhelfenden für die engagierte Durchführung der Wahl“, so Kreiswahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge einer strafrichterlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen.

Wahlberechtigte, die bis zum genannten Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können vom 18. bis 22. April 2022 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls eine Korrektur erwirken. Das Wählerverzeichnis liegt im genannten Zeitraum zur Einsicht im Lübecker Rathaus aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Briefwahl ab 11. April 2022

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwähler:Innen kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen ab Montag, 11. April 2022, persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

· Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck

· Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck

· Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck

· Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 6. Mai 2022, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 4. Mai unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Urnenwahl am 8. Mai 2022

Anlässlich der Landtagswahl sind am Wahlsonntag, 8. Mai 2022, 111 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr im gesamten Lübecker Stadtgebiet geöffnet. Hier können Bürger:innen persönlich ihre Stimme gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises abgeben.

Zwei Wahllokale mussten in andere Gebäude verlegt werden, weil diese der Hansestadt Lübeck aus unterschiedlichen Gründen nicht für den Wahltag zur Verfügung gestellt werden konnten:

· Wahllokal 928 in Travemünde wird vom Rosenhof in die Wiekstraße 5 in die Berufsbildungsstätte verlegt

· Wahllokal 604 Dornbreite von der Paul Gerhardt Schule in das Gemeinschaftshaus Dornbreite verlegt

Online kann mit Hilfe des Wahlraumfinders das für die Wohnanschrift zuständige Wahllokal ermittelt werden. Einfach unter www.luebeck.de/wahllokal die Straße und Hausnummer eingeben, das System ermittelt dann die korrekte Adresse des für die Anschrift zuständigen Wahllokals.

Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt und deshalb nicht im Wahllokal wählen kann, kann per Vollmacht an diesem Tag noch bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Die bevollmächtigte Person meldet sich hierfür in der zentralen Auskunftstelle für allgemeine Rückfragen im Lübecker Rathaus, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet ist. Grundsätzlich müssen alle Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr im Rathaus zurück sein, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.

Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt in 25 Briefwahllokalen.

Wahlhelfer:innen gesucht

Insgesamt werden rund 1000 freiwillige Wahlhelfer:innen benötigt, um am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Stimmabgabe und Stimmauszählung sicherzustellen.

Wahlhelfer:in werden kann jede:r, der/die auch zur Landtagswahl 2022 wahlberechtigt ist. Dies sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit sechs Wochen den Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben und nicht per richterlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

Maximal zehn Wahlhelfer:innen bilden einen Wahlvorstand, der am Wahlsonntag die ordnungsgemäße Stimmabgabe und Stimmauszählung sicherstellt. Die Mitwirkenden kümmern sich vor Ort um die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Stimmzettelausgabe, die Ermittlung der Wahlbeteiligung und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Notwendiges Wissen wird entweder durch eine Schulung oder durch Informationsmaterial vermittelt. Soweit möglich erfolgt ein Einsatz in Wohnortnähe.

Für das Ehrenamt wird ein Erfrischungsgeld zwischen 50 und 75 Euro gezahlt. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Darüber hinaus besteht für die Dauer der Tätigkeit ein Unfallversicherungsschutz.

Alle Bürger:innen, die Interesse haben bei der Wahl und Auszählung mitzuwirken, können sich telefonisch im Wahlbüro unter der Rufnummer (0451) 122 - 1230 oder online unter www.luebeck.de/wahlhelfer-in sowie per E-Mail an wahlhelfende@luebeck.de melden.

Wichtige Hinweise

Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.

Vom 18. bis 22. April 2022 ist in der Großen Börse im Lübecker Rathaus die Einsicht in das Wählerverzeichnis möglich.

Am Wahltag, 8. Mai 2022, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zur Landtagswahl. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle die Landtagswahl betreffenden Fragen.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/landtagswahl oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 sowie per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich. +++