Die Hansestadt Lübeck hatte aufgrund der Verbreitung der Geflügelpest vorbeugende Schutzmaßnahmen ergriffen und dazu am 31. Dezember 2021 zwei Allgemeinverfügungen erlassen:
Eine Allgemeinverfügung legte eine Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel und anderen gehaltenen Vögeln fest, eine zweite Verfügung ordnete die Aufstallung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln an und verbot die Durchführung von Ausstellungen von Geflügel.
Zum 30. Januar 2022 wurde nun die eingerichtete Überwachungszone wieder aufgehoben. Diese Aufhebung betrifft nicht die Aufstallung von Geflügel. Die Stallpflicht bleibt aufgrund der Wildgeflügelpest bis auf weiteres bestehen. +++