Veröffentlicht am 14.01.2022

Gesundheitsamt informiert über geänderte Quarantäneregeln

Alle Infos sind tagesaktuell online abrufbar – Angabe der Mobilnummer bei Testanmeldung ermöglicht unverzügliche Kontaktaufnahme

 

Bund und Land haben heute neue Regelungen zur Isolierung von Infizierten und der Quarantäne von Kontaktpersonen beschlossen. Die Hansestadt Lübeck setzt dies heute im Rahmen einer Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet um. Im Mittelpunkt dieser Änderungen stehen die bereits öffentlich diskutierten Vereinheitlichungen und Erleichterungen bei Absonderungsauflagen, insbesondere der Quarantäne für Geboosterte und ihnen gleichgestellte Gruppen.

Das Gesundheitsamt Lübeck informiert tagesaktuell über die bestehenden Regeln unter www.luebeck.de/quarantaene. Übersichtlich sind hier die Antworten zu zahlreichen Fragen rund um das Thema Quarantäne und Isolierung online abrufbar. Ergänzt wird das Serviceangebot durch Online-Formulare zur schnellen Dialogaufnahme mit dem Gesundheitsamt, beispielsweise um Quarantäne-Bescheide anzufordern, wenn dies erforderlich ist. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass nicht in jedem Fall die Erstellung eines Bescheids für Infizierte erforderlich ist. Hierzu sollte eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber erfolgen.

In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt Bürger:innen, ihre Mobilnummer bei der Anmeldung zum Corona-Test anzugeben. Dies ermöglicht es dem Gesundheitsamt im Falle eines positiven Befunds die schnellstmögliche Kontaktaufnahme via SMS.

Die Informationsseite www.luebeck.de/quarantaene wird permanent aktualisiert und fortlaufend aktuell gehalten. Einige Informationen werden im Laufe des Wochenendes erwartet und die Seite entsprechend angepasst.+++