Das Gesundheitsamt weist auf die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom 07.01.22 hin. Dort sind Änderungen im Kontaktpersonenmanagement sowie eine Verkürzung der Quarantänezeiten von Infizierten und Kontaktpersonen auf 10 Tage beschlossen worden. Möglichkeiten zur Freitestung nach 5 bzw. 7 Tagen mit PCR oder hochwertigem Antigen-Test (Teststation) sind ebenfalls in den Beschlüssen enthalten. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Vorgaben des RKI (www.rki.de) diese Empfehlungen noch nicht entsprechend aktualisiert haben. Dies stellt die Gesundheitsämter erneut vor große Herausforderungen.
Bürger:innen werden durch die Medien zurzeit schneller informiert als Mitteilungen vom RKI oder Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gesundheitsämter erreichen. Dies führt leider in der Öffentlichkeit zur Verwirrung. Dazu kommt, dass durch das hohe Aufkommen an Corona-Fällen und der damit verbundenen Nachfragen die Erreichbarkeit des Gesundheitsamts Lübeck weiter eingeschränkt wird.
„Wir bedauern, dass wir angesichts der geänderten Beschlüsse wieder mit einem hohen Anrufaufkommen zurechtkommen müssen. Insbesondere die beschlossenen Verkürzungen der Quarantänezeiten mit Möglichkeiten zur „Freitestung“ vor dem Ende der Zeiten bereiten uns immens viel Arbeit und belasten unsere Leitungen“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamts.
Zur Entlastung und Beschleunigung der Abläufe sind weitere Möglichkeiten geschaffen worden, mit dem Gesundheitsamt schnell in Kontakt zu treten. Zusätzlich wurde die Corona-Hotline im Gesundheitsamt jetzt von 50 auf 80 Mitarbeitende aufgestockt, die im Zweischichtbetrieb arbeiten.
Für die Ausstellung von Bescheiden zur Absonderung (Quarantänebescheid) sind Bürger:innen aufgerufen, bevorzugt das entsprechende Online-Formular www.luebeck.de/quarantaene zu nutzen. Dort können ab sofort sämtliche Angaben gemacht und die Daten an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere die Absonderung als infizierte Person oder Kontaktperson gemäß Allgemeinverfügung vom 30.11.21. Personen, die sich im Zusammenhang mit dem Ausbruch in der Lübecker Diskothek A1 isoliert haben und einen Bescheid benötigen, sollten ebenfalls von dieser Möglichkeit zur Online-Bescheidanforderung Gebrauch machen.
An dieser Stelle erinnert das Gesundheitsamt noch einmal ausdrücklich daran, dass
- sowohl mit Covid-19-infizierte Menschen
- als auch nicht-geimpfte und nicht-genesene enge Kontaktpersonen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
eigenverantwortlich verpflichtet sind, sich in Absonderung zu begeben – unabhängig davon, ob sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden. Dies erfolgt üblicherweise in der eigenen Häuslichkeit. Außerdem sollen die Infizierten ihre Kontaktpersonen eigenständig über den Infektionsfall informieren, so dass diese Personen ebenfalls eigenverantwortlich der Absonderungspflicht nachkommen können. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Infektionsketten zu unterbrechen. Die Selbstverantwortung jedes Einzelnen oder jeder Einzelnen hat also eine zentrale Bedeutung bei der Bewältigung des Geschehens der Pandemie.
Grundsätzlich gilt laut Bund-Länder-Beschluss künftig eine Quarantäne von 10 Tagen für Corona-Infizierte, unabhängig von der Virusvariante. Die Quarantänezeit kann bei Mitarbeitenden der kritischen Infrastruktur u.a. in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Krankenhäusern durch Freitesten mit einem PCR-Test auf sieben Tage verkürzt werden.
Eine Quarantäne für enge Kontaktpersonen kommt gemäß Bund-Länder-Beschluss für folgende Personengruppen nicht zur Anwendung, sofern nicht vom Labor ein Omikron-Nachweis bei der Infizierten Person geführt wurde:
- Geboosterte Personen, Auffrischungsimpfung (als geboostert gilt man sofort nach der 3. Impfung)
- „Frisch doppelt geimpfte Personen („frisch“ doppelt geimpft gilt sechs Monate nach der zweiten Impfung)
- Geimpfte genesene Personen (zwei Impfungen und haben sich trotzdem infiziert. Für Sie gilt die Infektion als Booster. Eine dritte Impfung ist nicht nötig)
- „Frisch“ genesene Personen (ohne vorherige Impfung) ist man ab Tag 28 nach dem positiven Corona Befund und die folgenden 5 Monate (also insgesamt 6 Monate). Nach drei Monaten ist eine Impfung möglich.
- Bei mit Johnson & Johnson geimpften Personen muss eine zweite Impfung mit einem MRNa-Impfstoff vorliegen, die höchstens 6 Monate zurückliegt.
Bei Schüler:innen und Kindern in Kindertageseinrichtungen als enge Kontaktpersonen kann nach 5 Tagen durch negativen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden.
Geimpfte Kontaktpersonen können aufgrund der bestehenden Regelungen (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung) nur dann in Quarantäne gehen, wenn die Testung auf eine besondere Variante (z.B. Omikron) durch das untersuchende Labor durchgeführt wurde. Allerdings können derzeit die meisten Labore in Schleswig-Holstein eine Untersuchung auf Varianten nicht mehr durchführen. Obwohl in Schleswig-Holstein die Omikron-Variante vorherrscht, bedeutet dies nicht, dass geimpfte Personen in Quarantäne gehen müssen.
Das Gesundheitsamt erwartet, dass Mitte der Woche durch Erlass des Landes die neuen Quarantäneregeln angeordnet werden.
„Durch die Änderung der Vorgaben in den letzten Tagen ist es zu viel Verunsicherung seitens der Bürger:innen gekommen. Die Ausweitung des Online-Angebots soll helfen, möglichst schnell den Rückstand aufholen zu können und die Anliegen der Bürger:innen zufriedenstellend bearbeiten zu können. Ungeimpfte Kontaktpersonen, von denen wir Kenntnis erlangen, werden wir in Kürze auch per SMS auf unsere zentrale Seite zur Quarantäne www.luebeck.de/quarantaene lenken“, so Mischnik weiter. Die dort vorhandenen Informationen werden stets aktualisiert.
Mischnik betont nochmals, dass bei hohen Fallzahlen wie aktuell mit mehreren 100 Betroffenen pro Tag das Gesundheitsamt nicht mehr in der Lage ist, für alle Personen erreichbar zu sein. „Wir hoffen sehr, dass durch die Omikron-Welle das Coronavirus endemisch wird, damit wir endlich zu einer gewissen Normalität zurückkehren können. Bis dahin gilt: Mindestabstand einhalten, Menschenansammlungen vermeiden, Maske tragen und aufeinander achtsam zu sein. Lassen Sie sich impfen, das ist der beste Schutz für sich und andere, insbesondere für Angehörige von Risikogruppen,“ so Lübecks Leiter des Gesundheitsamtes.+++