In der Gemeinde Niendorf im Kreis Nordwestmecklenburg wurde am 30.12.2021 in einem Hausgeflügelbestand der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza festgestellt. Die in einem Umkreis von mindestens 10 km festgelegte Überwachungszone reicht in das Gebiet der Hansestadt Lübeck, und zwar nach Schlutup und nach St. Hubertus, hinein.
Für diese Bereiche ordnet die Hansestadt Lübeck in der „Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel und anderen gehaltenen Vögeln“ gesonderte Schutzmaßnahmen an.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine durch hochpathogene aviäre Influenzavirenausgelöste, anzeigepflichtige Tierseuche beim Geflügel und anderen empfänglichen Vögeln. Die Geflügelpest ist hochansteckend und führt zumeist zu schweren Störungen des Allgemeinbefindens mit Erkrankungs- und Todesraten von bis zu 100 Prozent. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie anderen Sekreten des Nasen-Rachen-Raums aus. Das Geflügelpestvirus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft, über Personen, kontaminierte Gegenstände, Gerätschaften, Transportbehälter, Verpackungsmaterialien rasch verbreitet. Auch Eier von infizierten Tieren können virushaltig sein.
Um weitere Einträge in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern, wird außerdem für das gesamte Gebiet der Hansestadt Lübeck für alle Geflügelbestände die Aufstallung angeordnet.
Beide Allgemenverfügungen gelten ab 31. Dezember 2021 bis auf weiteres.
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut: