Veröffentlicht am 15.12.2021

Lübeck verlängert Maskenpflicht für Innenstadt bis 30. Dezember 2021

Präventive Schutzmaßnahme für Besucher:innen der Weihnachtsstadt des Nordens

Die Hansestadt Lübeck verlängert aufgrund des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 14. Dezember 2021 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für folgende Bereiche der Lübecker Innenstadt an allen Wochentagen von 10 bis 21 Uhr:

·         Mühlenbrücke ab Mühlentorteller

·         Mühlenstraße

·         Klingenberg

·         Sandstraße

·         Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße

·         Kohlmarkt

·         Wahmstraße zwischen Kohlmarkt und Königstraße

·         Königstraße

·         Schrangen

·         Dr.-Julius-Leber-Straße zwischen Königstraße und Breite Straße

·         Hüxstraße

·         Fleischhauerstraße zwischen Breite Straße und Schlumacher Straße

·         Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich

·         Pfaffenstraße

·         Koberg

·         Große Burgstraße zwischen Koberg und Burgtor

·         Markt

·         Markttwiete

·         Weiter Krambuden

·         Rathausinnenhof

·         Marienkirchhof

·         Beckergrube zwischen Breite Straße und Fünfhausen

·         Außenbereich Europäisches Hansemuseum zwischen Marstallweg und Kleine Burgstra-ße

·         Holstenstraße

·         Holstentorbrücke

·         Holstentorplatz

·         Puppenbrücke

·         Lindenplatz

·         Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)

·         Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 16. Dezember 2021 bis einschließlich 30. Dezember 2021. Eine Verlängerung ist möglich.

Hintergrund:

Seit dem 22. November 2021 findet an verschiedenen Plätzen der Weihnachtsmarkt in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck. Als Weihnachtsstadt des Nordens ist Lübeck ein Magnet für den Weihnachts- und Einkaufstourismus. Erkennbar kommen zwar in diesem Jahr weniger Gäste zu den Lübecker Weihnachtsmärkten, gleichwohl kommt es zu Menschenansammlungen auf den Weihnachtsmärkten und den Zuwegungen zu den Weihnachtsmärkten. Parallel verschärft sich das Infektionsgeschehen durch die Ausbreitung der Omikronvariante, so dass rechtzeitig präventive Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind, um eine unkontrollierte Verbreitung zu verhindern.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zurBekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet derHansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich derVerpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 20 Abs. 2 i.V.m §2a der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom14.12.2021

Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.