Ab Freitag, 10. Dezember 2021, erfolgt im Publikumsverkehr der Zugang zu städtischen Verwaltungsgebäuden der Hansestadt Lübeck nach der 3G-Regel. Demnach erhalten nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürger:innen Zutritt, um die Serviceleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen.
Die 3G-Regelung gilt insbesondere für alle sieben Bürgerservicebüros, die KfZ-Zulassungsstelle, das Verwaltungszentrum Mühlentor in der Kronsforder Allee 2-6, die Bauverwaltung am Mühlendamm, das Jugendamt, das Standesamt, die Bereiche Personal, Liegenschaften, Buchhaltung & Finanzen, Haushalt & Steuerung sowie das Rathaus. Die Zugangskontrollen erfolgen jeweils am Eingang der Verwaltungsgebäude. Kund:innen werden gebeten, ihre Nachweise sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen.
Angeboten werden weiterhin in vollem Umfang alle Verwaltungsdienstleistungen. Terminbuchungen für Serviceleistungen der Bürgerservicebüros, der Sozialen Sicherung, der Fahrerlaubnisbehörde sowie des Standesamtes sind möglich online unter www.luebeck.de/termine oder telefonisch von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 – 3311. Termine für die Ausländerbehörde können online unter www.luebeck.de/termine oder telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 – 3322 vereinbart werden. Darüber hinaus sind die einzelnen Servicestellen auch per E-Mail erreichbar. Alle Kontaktdaten sind online abrufbar unter www.luebeck.de/buergerservice.
Wer keinen Nachweis entsprechend der 3G-Regeln bei sich führt, darf die Verwaltungsgebäude nicht betreten. Für ungetestete Personen, bei denen eine persönliche und wirtschaftliche Gefährdungslage vorliegt, werden die Kund:innen gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Verwaltungsstellen in Verbindung zu setzen. Alle Kontaktdaten sind online abrufbar unter www.luebeck.de/buergerservice.
Bestehen bleibt die 2G-Regelung im Publikumsverkehr (geimpft oder genesen) für folgende Einrichtungen der Hansestadt Lübeck: Stadtbibliothek inklusive der Stadtteilbibliotheken, Archiv, Museen, Volkshochschule, Lübecker Schwimmbäder, Theater Lübeck und die Musik-und Kongresshalle. Ausgenommen von 2G sind hier
· außerschulische Bildungsangebote gemäß § 12a Abs. 2 Corona-BekämpfVO wie z.B. Integrations-, Berufssprach-, Erstorientierungs-und Starterpaket-für-Flüchtlinge-Kurse, wenn der Teilnehmendenkreis im Wesentlichen unverändert bleibt und alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe § 2a Corona-BekämpfVO tragen.
· Kinder-und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Hier ist ein Testnachweis oder eine Bescheinigung der Schule vorzulegen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzepts zweimal pro Woche getestet werden.
· In Bibliotheken und Archiven ist die Abgabe und Abholung von vorbestellten Medien ohne Impf-, Genesenen- und Testnachweis möglich, aber nicht der Aufenthalt dort.
Ausnahmen bestehen für Kinder bis zur Einschulung und für Personen, für die durch ein ärztliches Attest keine Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Hier ist ein Testnachweis gemäß § 2 Satz Nr. 7 SchAusnahmV vorzulegen, sofern nicht durch ärztliches Attest auf Grund einer anerkannten schwerwiegenden körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung die Durchführung einer Testung auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht möglich ist und eine unzumutbare Härte darstellt.
Hintergrund
Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtmaßnahme schränkt die Hansestadt Lübeck den Zugang zu ihren Dienstgebäuden ein. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Kund:innen und Mitarbeitenden, um eine Verbreitung des Corona-Virus möglichst zu verhindern. Insbesondere in den genannten Servicestellen treffen im Laufe der Öffnungszeiten sehr viele unterschiedliche Personen aufeinander, wo es trotz Mindestabstand, Maskenpflicht und Personensteuerung nicht ausgeschlossen ist, dass es zu unkontrollierten Kontakten mit einem erhöhten Infektionsrisiko kommen kann.
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.+++