Veröffentlicht am 23.11.2021

3G-Regel ab 24. November 2021, in den Bussen des Stadtverkehr Lübecks und der LVG

Ausnahme von der 3G-Regel besteht nur für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Schüler:innen bis 15 Jahre

Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt in den Bussen der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) die 3G-Regel, zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht.

Alle Fahrgäste müssen nachweislich geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein. Die Nachweise sind während der gesamten Fahrt mit sich zu führen und bei stichprobenartigen Kontrollen unaufgefordert vorzuzeigen. Der offizielle Nachweis über ein negatives Testergebnis darf bei Fahrantritt bei Antigen-Schnelltests nicht länger als 24 Stunden und bei PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests reichen NICHT aus.

Eine Ausnahme von der 3G-Regel besteht nur für Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Schüler:innen bis 15 Jahre. Bei Schüler:innen ab 16 Jahre ist ein Nachweis über den Schulbesuch erforderlich.

Immer aktuelle Informationen zu der 3G-Regel im Personenverkehr sind auf der Seite des Nahverkehrsverbundes Schleswig-Holsteins unter

https://www.nah.sh/de/fahrkarten/sh-tarif/3g-regel/

verfügbar. Diese Regelungen finden auch auf den Personenverkehr in den Bussen der Stadtverkehr Lübeck GmbH und der LVG Anwendung.

Wir bitten alle Fahrgäste, diese Informationen bei ihrer Reiseplanung zu berücksichtigen. +++

Quelle: Stadtverkehr Lübeck GmbH