Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Der Pflichtumtausch erfolgt bis zum Jahr 2033 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen in folgenden Stufen:
Geburtsjahrgänge: Umtauschfrist bis:
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Aufgrund der aktuell erheblichen Nachfrage und um allen einen fristgerechten Umtausch zu ermöglichen, bittet das Ordnungsamt Lübeck darum, dass sich zunächst lediglich die Bürger:innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 bei der Fahrerlaubnisbehörde melden. Bürger:innen dieser Jahrgänge können entsprechende Terminanfragen per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de senden. Gern kann ein Terminwunsch benannt werden, der im Rahmen der Terminkapazitäten berücksichtigt wird.
Damit alle Terminwünsche fristgerecht berücksichtigt werden können, hat das Ordnungsamt sein Serviceangebot erweitert: Temporär wird der Pflichtumtausch für die Jahrgänge 1953 bis 1958 zusätzlich im Bürgerservicebüro St. Gertrud der Hansestadt Lübeck nach Anfrage per E-Mail ermöglicht. Es kann also sein, dass der genannte Termin nicht wie gewohnt in der Fahrerlaubnisbehörde in der Schlutuper Straße 14 stattfindet, sondern im Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck. Es wird deshalb darum gebeten, die Angaben in der Termineinladung genau zu beachten!
Zum Termin ist bitte der alte Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen. Sofern die Fahrerlaubnis nicht in Lübeck erworben wurde, ist zunächst eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde des „alten“ Führerscheins anzufordern. Diese Abschrift muss nicht persönlich abgeholt werden, sondern kann auf Wunsch von der ausstellenden Behörde nach Hause zugeschickt oder direkt per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de gesendet werden. +++