Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck bietet von März bis Juni 2022 wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler/innen nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen. Das Angebot richtet sich an alle:
· die zum Zeitpunkt der Prüfung (ab März 2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
· die nicht Schüler oder Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,
· die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
· die die Externen-Prüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
· die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
· sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.
Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt.
Am Mittwoch, 12. Januar 2022, um 18.30 Uhr, findet unter Beachtung der aktuellen Hygieneschutzbestimmungen (Covid-19-Pandemie) in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer/innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.
Anmeldeformulare können beim Schulamt in der Hansestadt Lübeck per Email an luebeck@schulamt.landsh.de oder oder können telefonisch unter der Rufnummer (0451) 122 – 4094 angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen entweder per Post oder per Email als pdf-Datei ist der 19. Januar 2022 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum).
Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die mündlichen Herkunftssprachenprüfungen beginnen ab dem 25. März 2022; die schriftlichen Prüfungen finden vom 28. April bis 6. Mai 2022 statt. +++