Veröffentlicht am 22.09.2021

EBL-Herbstaktion: Baum- und Strauchabfuhr 2021

Achtung: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nicht mehr zulässig!

 

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck nehmen ab Montag, 27. September, ab 8 Uhr bis Freitag, 22. Oktober .2021, 16 Uhr, die Anmeldungen für die individuellen Termine für die Baum- und Strauchsammlung telefonisch unter der Rufnummer (0451) 707600 entgegen. Noch einfacher geht es online unter www.entsorgung.luebeck.de – Privatkunden/Gartenabfälle. Es werden dann individuelle Termine zwischen dem 25. Oktober 2021 und dem 19. November 2021 vergeben. Die Abholung erfolgt dann zu dem mitgeteilten Abfuhrtermin. Es handelt sich dabei um eine Straßensammlung.

Straßensammlung

Um eine reibungslose Abfuhr zu gewährleisten, müssen folgende Hinweise eingehalten werden:

·         Der Baum- und Strauchschnitt muss handlich gebündelt und unverpackt am Fahrbahnrand (nicht auf privaten Grundstücken) so bereitliegen, dass niemand behindert oder gefährdet wird und ein zügiges Verladen möglich ist.

·         Die Menge darf 3 m³ für jedes angeschlossene Grundstück nicht übersteigen. Handelsübliche Abfallsäcke mit Gartenabfällen, Baumstämme mit mehr als 10 cm Durchmesser sowie Baumstubben werden nicht mitgenommen. Das gilt auch für den offiziellen Beistellsack für Bioabfälle. Dieser wird nur zusammen mit der Biotonne entsorgt.

Die Selbstanlieferung des Baum- und Strauchschnittes kann ab Montag, 25.10. bis 27.11.2021 im Biomassewerk erfolgen (Mo. bis Fr. 7 bis 17 Uhr; Sa. 8 bis 13 Uhr).

·         Die Menge von 3 m³ für jedes angeschlossene Grundstück ist einmalig kostenlos.

·         Mehrmengen an Baum- und Strauchschnitt sowie andere Grünabfalle müssen bezahlt werden.

·         Auch auf den Wertstoffhöfen Altstadt und Herrenwyk kann zu den bekannten Anlieferungsbedingungen Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden. Für den Wertstoffhof Altstadt sind keine Transporter und keine PKW mit Anhänger aus Kapazitätsgründen zugelassen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang noch auf die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein hinweisen.

Die neue Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein lässt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr zu. Pflanzliche Abfälle, z. B. aus dem Garten, müssen kompostiert oder der Strauchschnitt geschreddert werden. Ist das nicht möglich, können diese Pflanzenabfälle über die Biotonne oder die Wertstoffhöfe der EBL entsorgt werden. Die Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ist kostenpflichtig, die Gebühr ist moderat, ein Kubikmeter Gartenabfall kostet 4,40 Euro. Abgerechnet wird selbstverständlich je angelieferten halben Kubikmeter, mit 2,20 Euro.

Im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen dürfen Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrannt werden. Ganz wichtig ist, es muss ein Antrag bei dem Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck gestellt werden.

Weitere Informationen können unter der Servicenummer 0451 707600 zu den Servicezeiten von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr oder per E-Mail entsorgungsbetriebe@ebhl.de bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck erfragt werden.+++

Quelle: Entsorgungsbetriebe Lübeck