Veröffentlicht am 20.09.2021

Geänderte Auflagen für den Museumsbesuch

Für einen individuellen Besuch der Lübecker Museen, als auch für die Teilnahme an Führungen oder Veranstaltungen gelten weiterhin die „Drei G’s

Besucher:innen der LÜBECKER MUSEEN können gemäß der Landesverordnung vom 20. September 2021 unter geänderten Auflagen einen Besuch in den Häusern des Museumsverbunds planen. Sowohl für einen individuellen Museumsbesuch als auch für die Teilnahme an Führungen oder Veranstaltungen gelten weiterhin die „Drei G’s“:

Alle Personen ab dem Alter von sieben Jahren müssen entweder einen Nachweis:

· über einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)

· über eine vollständige Impfung mittels gelbem Impfbuch oder digitalem Nachweis, wobei nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sein müssen

· oder über einen Genesenennachweis, der maximal sechs Monate alt ist, erbringen.

Schüler:innen zwischen sieben und achtzehn Jahren, die mit ihren Familien oder im Rahmen eines Schulausflugs das Haus besuchen möchten, können anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Diese Bescheinigung berechtigt zu einem Besuch. Kinder unter sieben Jahren benötigen keinerlei Nachweis.

Zur Überprüfung des Nachweises bei Personen über 16 Jahren ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Darüber hinaus wird die Einhaltung des Mindestabstandes innerhalb von Gruppen, aber auch zu Museumsbesucher:innen, empfohlen. Die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Erhebung der Kontaktdatenerfassung entfällt nun bei einem Museumsbesuch.

Weitere Informationen unter www.die-luebecker-museen.de +++

Quelle: die Lübecker Museen