Veröffentlicht am 01.06.2021

Unterschutzstellung der „Küstenlandschaft Priwall“

Erlass einer Stadtverordnung zum Landschaftsschutzgebiet

Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses von 2017 zur Unterschutzstellung eines Landschaftsschutzgebietes „Küstenwald Priwall“ hat die Untere Naturschutzbehörde die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf des nördlichen Priwalls einschließlich der Kohlenhofspitze prüfen lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Schutzwürdigkeit für den gesamten Untersuchungsbereich gegeben ist.

Im weiteren Verfahren wurden der Flächenumgriff für ein geplantes Landschaftsschutzgebiet „Küstenwald Priwall“ entworfen und - in Vorbereitung zur Schutzverordnung - die zulässigen, die genehmigungsbedürftigen und die verbotenen Handlungen definiert.

Alle Grundlagendateien, wie der Verordnungstext-Entwurf, die Übersichtskarte und das Gutachten zur Überprüfung der Schutzwürdigkeit sind unter www.luebeck.de/unv abrufbar.

„Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen vierwöchigen Beteiligungsverfahren möchten wir Gelegenheit geben, die Ergebnisse und den Planungsstand zu erläutern und auf die Besonderheiten der Küstenlandschaft Priwall vor Ort aufmerksam zu machen “, so Umweltsenator Ludger Hinsen. Im Weiteren weist Bettina Koch, Diplom-Ingenieurin für Landschaftspflege, darauf hin, dass mit Beginn der öffentlichen Auslegung das Gebiet als einstweilig sichergestellt gilt.

Das geplante Landschaftsschutzgebiet besteht aus Teilen einer an der Trave und Ostsee liegenden Nehrung, die durch Ablagerungen von Sand weiter in die Ostsee hineinwächst. Das Gebiet umfasst in einer überwiegend natürlichen bis naturnahen Ausprägung die gesamte Abfolge einer charakteristischen Küstenlandschaft der schleswig-holsteinischen Ostseeküste, die aus Strand mit Spülsaum, Vordünen, Sanddorndünen, Weiß- und Graudünen mit feuchten Dünentälern sowie Trockenrasen- und Vorwaldbereichen sowie einem Buchen-Kiefernwald besteht.

Für weitergehende Informationen steht die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. +++