Veröffentlicht am 14.05.2021

Hansestadt Lübeck erlässt drei neue Allgemeinverfügungen

Test- und Nachweispflicht von Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen wird aufgehoben, Alkoholverbot im Bereich Klingenberg und Sandstraße sowie die Maskenpflicht werden verlängert

Zwei der neuen Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck stellen Verlängerungen bereits bekannter, zuletzt bis 16.5.2021 geltender Regelungen dar. Die dritte Verfügung hebt die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen auf.

Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen

Die Hansestadt Lübeck folgt der Anweisung eines Runderlasses des Landes zur Test- und Nachweispflicht von Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen vom 12.05.2021 und hebt die bislang geltende Allgemeinverfügung auf, da durch die Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV vom 12.05.2021 nunmehr eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wurde.

Verlängerung des Alkoholverbots in den Bereichen Klingenberg und Sandstraße

Die Hansestadt Lübeck verlängert das Verbot des Ausschanks und des Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken in den öffentlich zugänglichen Bereichen Klingenberg und Sandstraße bis einschließlich 6. Juni 2021. Die Maßnahme dient dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden.

Verlängerung der Maskenpflicht

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird per Allgemeinverfügung bis einschließlich 06. Juni 2021 verlängert. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen und schließen Bereiche in der Lübecker Innenstadt, im Stadtteil Lübeck-Travemünde inkl. Priwall sowie den Haupteinkaufsbereich Kaufhof ein.

 

Bürgermeister Jan Lindenau macht deutlich: „Auch wenn ab nächster Woche die per Landesverordnung geregelten Lockerungen in der Hotellerie und Gastronomie in Kraft treten, so bleibt es trotzdem unerlässlich, die erprobten AHA-Regeln zu befolgen, um das Infektionsrisiko einzudämmen. Wir müssen auch weiterhin größere Menschenansammlungen vermeiden, die Abstände einhalten und überall dort, wo es vorgeschrieben oder ratsam ist, eine Maske tragen. Ich danke allen Lübecker:innen für ihre Unterstützung, gemeinsam dafür zu sorgen, die Inzidenzzahl weiter zu reduzieren."

 

Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen, hier: Aufhebung der mit Allgemeinverfügung vom 31.03.2021 angeordneten Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Verbot des Ausschanks und Verzehrs von Alkohol in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 17.05.2021 (00.00 Uhr) bis einschließlich 06.06.2021 (24.00 Uhr). Eine Verlängerung ist möglich.

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 11.05.2021

Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 17.05.2021 bis einschließlich 06.06.2021. Eine Verlängerung ist möglich.+++