Zwei der neuen Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck stellen Verlängerungen bereits bekannter, zuletzt bis 16.5.2021 geltender Regelungen dar. Die dritte Verfügung hebt die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen auf.
Aufhebung der Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen
Die Hansestadt Lübeck folgt der Anweisung eines Runderlasses des Landes zur Test- und Nachweispflicht von Grenzpendler:innen und Grenzgänger:innen vom 12.05.2021 und hebt die bislang geltende Allgemeinverfügung auf, da durch die Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV vom 12.05.2021 nunmehr eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wurde.
Verlängerung des Alkoholverbots in den Bereichen Klingenberg und Sandstraße
Die Hansestadt Lübeck verlängert das Verbot des Ausschanks und des Verzehrs von alkoholhaltigen Getränken in den öffentlich zugänglichen Bereichen Klingenberg und Sandstraße bis einschließlich 6. Juni 2021. Die Maßnahme dient dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden.
Verlängerung der Maskenpflicht
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird per Allgemeinverfügung bis einschließlich 06. Juni 2021 verlängert. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, bleiben unverändert bestehen und schließen Bereiche in der Lübecker Innenstadt, im Stadtteil Lübeck-Travemünde inkl. Priwall sowie den Haupteinkaufsbereich Kaufhof ein.
Bürgermeister Jan Lindenau macht deutlich: „Auch wenn ab nächster Woche die per Landesverordnung geregelten Lockerungen in der Hotellerie und Gastronomie in Kraft treten, so bleibt es trotzdem unerlässlich, die erprobten AHA-Regeln zu befolgen, um das Infektionsrisiko einzudämmen. Wir müssen auch weiterhin größere Menschenansammlungen vermeiden, die Abstände einhalten und überall dort, wo es vorgeschrieben oder ratsam ist, eine Maske tragen. Ich danke allen Lübecker:innen für ihre Unterstützung, gemeinsam dafür zu sorgen, die Inzidenzzahl weiter zu reduzieren."
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 17.05.2021 (00.00 Uhr) bis einschließlich 06.06.2021 (24.00 Uhr). Eine Verlängerung ist möglich.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 17.05.2021 bis einschließlich 06.06.2021. Eine Verlängerung ist möglich.+++