Die Hansestadt Lübeck hat am 8. Mai 2021, die bestehenden Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sowie der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 verlängert. Damit ist bis einschließlich 16. Mai 2021
· auf dem Klingenberg sowie in der Sandstraße der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt,
· das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den ausgewiesenen öffentlichen Bereichen Pflicht.
Die Hansestadt Lübeck ist deshalb angesichts der anhaltenden Dynamik des Infektionsgeschehens aus Gründen des Gesundheitsschutzes und Aufrechterhaltung des Gesundheitsdienstes gehalten, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um nicht nur ein erneutes Ansteigen der Infektionsfälle zu vermeiden, der noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde, sondern die Zahl der Neuinfektionen – und damit die Inzidenz - signifikant und nachhaltig zu senken.
Danach ist im Interesse eines effizienten Infektionsschutzes die Maskenpflicht auch in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr erforderlich und vorgegeben.
Die Allgemeinverfügungen im Wortlaut:
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus+++