Veröffentlicht am 26.03.2021

Hansestadt Lübeck verlängert Maskenpflicht

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird bis 11.4.2021 verlängert

Die Hansestadt Lübeck erlässt eine weitere Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, die den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein regelt.

Die aus früheren Allgemeinverfügungen bekannten Regelungen werden nun bis einschließlich 11.04.2021 verlängert. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, sind unverändert und schließen die Bereiche Innenstadt, ZOB, am Kaufhof, Bahnhöfe und Travemünde ein.

Auch für Einkaufszentren wie den Citti-Park, LUV-Center, Campus Lübeck und den Einzelhandel gilt weiter die Maskenpflicht gemäß Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Die Verlängerung der Maskenpflicht ist unumgänglich, weil sich die Anzahl der Neuinfektionen in der Hansestadt Lübeck weiter auf einem hohen Niveau befindet, welches nach dem Infektionsschutzgesetz Schutzmaßnahmen erforderlich macht. Die 7-Tagesinzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnende wurde darüber hinaus wieder überschritten. Der maßgebliche Inzidenzwert ergibt sich aus dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de . In der Hansestadt Lübeck beträgt der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert 53,6 laut RKI (per 26.03.2021, 03.08 Uhr).

Die Hansestadt Lübeck ist deshalb angesichts der anhaltenden Dynamik des Infektionsgeschehens und der sich ausbreitenden Corona-Virusvarianten aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Aufrechterhaltung des Gesundheitsdienstes gehalten, weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um nicht nur ein erneutes Ansteigen der Infektionsfälle zu vermeiden, der noch weitergehende Eingriffe in die Grundrechte erfordern würde, sondern die Zahl der Neuinfektionen – und damit die Inzidenz - signifikant und nachhaltig zu senken.

Bürgermeister Lindenau appelliert an die Lübecker Bevölkerung, den Mindestabstand zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts zu halten, Menschenansammlungen zu meiden, Maske, dort wo erforderlich, zu tragen, die persönlichen Kontakte zu beschränken, weiter achtsam zu bleiben und aufeinander Rücksicht zu nehmen. „Die Bekämpfung des Coronavirus ist eine Gemeinschaftsleistung, die wir auch nur gemeinsam schaffen werden.“

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.03.2021+++