Am Mittwoch, den 24. März 2021, ist es zu einem deutlichen Anstieg des Inzidenzwertes für die Hansestadt Lübeck gekommen. Während am Vortag der Inzidenzwert noch bei 48,5 lag, wird dieser nun per 25.03.2021 mit 60,5 laut Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesen.
Zwei wesentliche Gründe haben zu diesem deutlichen Anstieg des Inzidenzwertes geführt. Zum einen ist seit dieser Woche die statistische Erhebung bei der Meldestelle des Landes Schleswig-Holstein umgestellt worden. Demnach gehen alle nach 18.30 Uhr am Meldetag eingehenden Meldungen erst am Folgetag in die Statistik ein. Statistisch sind am 24. März 2021 33 neue laborbestätigte Fälle erfasst worden. Zum anderen steigen die laborbestätigten Fälle pro Tag an.
„Tatsächlich hatten wir am Mittwoch, 24. März 2021, 23 neue Fälle in Lübeck. Weitere 10 Fälle, die am gleichen Tag durch die Landesmeldestelle veröffentlicht worden sind, sind bereits am Dienstag nach 18:30 Uhr seitens des Gesundheitsamtes erfasst worden. Damit fällt der Inzidenzsprung an diesem Tag deutlich höher aus. Über die Woche relativiert sich die Inzidenzzahl, bleibt aber weiter ansteigend. Stadtweit breitet sich das Virus weiter aus. Größere Ausbrüche in Einrichtungen haben wir Stand heute nicht.“ erläutert Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Gesundheitsamtes Lübeck.
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist mit weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben zu rechnen. Bei anhaltend hohen Inzidenzwerten wird gemäß Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine neue Allgemeinverfügung für das Gebiet der Hansestadt Lübeck verfügt.
Gemäß Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 19.03.2021 müssen unter anderem folgende Maßnahmen für die Folgewoche verfügt werden, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen zur wöchentlichen Lagebewertung am Mittwoch der Inzidenzwert von 50 überschritten wird:
- Einzelhandelsgeschäfte dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Die Kontaktdaten der Kund:innen sind zu erfassen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte Futtermittelmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenmärkte, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln)
- Einkaufszentren mit mehr als 10 Geschäftslokalen haben zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der geltenden Abstandsregeln vorzunehmen
- Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden.
„Das bedeutet, dass nach den Vorgaben des Erlasses des Landes mit einer neuen Allgemeinverfügung für die Hansestadt Lübeck und den damit einhergehenden Maßnahmen nach Ostern zu rechnen wäre, wenn der Inzidenzwert weiterhin oberhalb von 50 liegen würde. Die dritte Welle der Corona-Pandemie hat Lübeck jetzt definitiv erreicht. Ich appelliere an die Lübecker:innen Kontakte zu reduzieren, Abstand zu halten und auch über Ostern von größeren Familienfeiern Abstand zu nehmen und die Kontakteinschränkungen konsequent zu beachten.“ so Bürgermeister Jan Lindenau
Alle Hygienemaßnahmen müssen weiter umgesetzt und beachtet werden. Aktuell besteht noch kein ausreichender Schutz für alle durch die angelaufenen Impfungen.
Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt, ab kommendem Montag (29.3.2021) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte publikumswirksame Bereiche in Lübeck und Travemünde bis zum 11.04.2021 zu verlängern.
„Nutzen Sie die angebotenen, kostenfreien Bürger:innen-Schnelltests und helfen Sie mit, für mehr Sicherheit zu sorgen. Nur wenn wir Infektionen schnell erkennen, können wir die Ausbreitung unterbinden. Auch die Nutzung der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung hilft dem Gesundheitsamt bei der Bekämpfung der Pandemie. Ich danke den Lübecker:innen für ihre aktive Unterstützung!“ appelliert Bürgermeister Jan Lindenau abschließend. +++