Die Hansestadt Lübeck erlässt entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit, die heute, 19. März 2021, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht wird und ab morgen, Sonnabend, 20. März 2021, bis einschließlich 03.05.2021, gilt.
Ab sofort müssen Personen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest oder ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest erhalten, das Ergebnis unverzüglich in einem Testzentrum oder durch den Hausarzt durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen.
Personen, die durch einen PCR-Test, Antigen-Schnelltest (PoC-Test) oder Selbsttest positiv getestet wurden und Personen, die gemäß der RKI-Vorgaben als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich dort in häusliche Isolation/Quarantäne zu begeben. Wer positiv getestet wurde, darf öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn Taxi) nicht mehr nutzen.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. Eine Übersicht zu den Kategorien von Kontaktpersonen stellt die Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de/coronakontaktperson zur Verfügung.+++